Die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates müssen rechtlich und praktisch sicherstellen, dass Gesundheitsdaten unter vollständiger Achtung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz der Privatsphäre und auf Datenschutz, verarbeitet werden: Dazu fordert sie der Europarat in seinen Ende März 2019 veröffentlichten Leitlinien dringend auf.In einer sowohl für den staatlichen als auch den Privatsektor gültigen Empfehlung (leider nur in Englisch und Französisch veröffentlicht) ruft der Europarat die Behörden dazu auf, diese Leitlinien innerhalb des Gesundheitssystems an Akteure weiterzuleiten, die Gesundheitsdaten verarbeiten, insbesondere an Gesundheitsfachpersonen und Datenschutzbeauftragte.
Die Empfehlung enthält eine Reihe von Grundsätzen, die zum Schutz von Gesundheitsdaten zu beachten sind. Die Ärzte Zeitung online informiert: „Für die aktuellen Diskussionen in Deutschland scheint vor allem dieser Punkt zentral: Der Europarat schließt Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber ausdrücklich aus dem Kreis derer aus, die ‚berechtigt sind, Zugang zu den personenbezogenen Daten von Einzelpersonen zu erhalten.'“