Die neueste Schnapsidee: „Verpflichtende Datenspenden“ bei Gesundheits- und Behandlungsdaten

Prof. Josef Hecken ist Vorsitzender des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA – oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland) . Er sprach sich beim Fraktions­kongress Zukunft E-Health der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 12.12.2018 für eine verpflichtende Datenspende von Gesundheits- und Behandlungsdaten aus. Ärzteblatt.de zitiert Prof. Hecken in einem Beitrag vom 18.12.2018 wie folgt: „Hecken sieht vor allem bei der Versorgungsforschung große Lücken. Um diese zu verbessern, müsse darüber nachgedacht werden, ‚in bestimmten Bereichen Patienten zu verpflichten, ihre Daten zur Verfügung zu stellen’… Als Beispiel nannte er seltene Erkrankungen. Bei einer Millionen Jahrestherapiekosten erwarte er ein Feedback, ob die Therapie von Nutzen war. ‚Solidarität kann keine Einbahnstraße sein‚, so Hecken und warnte zugleich: Wenn man beim Datenschutz immer erst die Risiken überprüfe, komme die Diskussion nicht voran…“

Herrn Prof. Hecken sei ins Stammbuch geschrieben:

  • Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht – auch und gerade bei Gesundheitsdaten!
  • Behandlungsdaten unterliegen einem besonderen Schutz! Wir empfehlen einen Blick in Art. 9 Abs. 1 DSGVO!(„Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.“)
  • Auch Menschen mit seltenen Erkrankungen sind gleichberechtigter und gleichwertiger Teil der Solidargemeinschaft aller Versicherten. Sie zu einem Sonderopfer zu verpflichten würde bedeuten, dass sie zwei Mal zur Zahlung herangezogen werden: Mit ihren Versicherungsbeiträgen und mit ihren Gesundheits- und Behandlungsdaten.
  • Würden gesetzliche Regelungen getroffen, die einen abgegrenzten Personenkreis zur Herausgabe sensibler Daten zwingen, käme dies einem Dammbruch gleich. Begehrlichkeiten und Druck, auch Daten weiterer Personengruppen für Forschung, Industrie und Krankenkassen zu erschließen, würden in Unendliche steigen.

Zuzustimmen ist dem Kommentator nicolaischaefer, der zu der zitierten Aussage von Prof. Hecken feststellt: „Was vor Jahren noch unmöglich war, die Gesundheitsdaten der Bürger bequem abzurufen, ist im Internet-Zeitalter keine Frage der Technik mehr. Umso mehr ist die Ärzteschaft gut beraten sich, derlei Forderungen nach ‚verpflichtender Spende‘ (Was soll das übrigens sein? – Pflicht oder Spende aber sicher nicht beides!) kritisch entgegenzustellen. In den nächsten Jahren kommen auf die Bundesbürger neue Datenkraken zu, die in Form der elektronischen Gesundheitskarte bzw. gar ‚Gesundheitsakte‘ und der unter Zwang errichteten Tele­ma­tik­infra­struk­tur mit allerlei Heilsversprechen, im Sinne der schnelleren und effizienteren Hilfe in Notfällen, aufwartet. Am Tod der Patienten durch Infektion mit Problemkeimen sind sicher nicht fehlende Daten schuld sondern fehlende Hygiene der einfachsten Art. Es wird mehr denn je Zeit für alle Ärzte, sich auf ihre ureigenste Rolle zu besinnen, nämlich Anwalt des Patienten zu sein, seine intimen Daten und Persönlichkeitsrechte mit allen Mitteln zu schützen und allen Datenkraken den Kampf anzusagen…“

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