Darf jeder medizinische Mitarbeiter eines Krankenhauses auf alle Patientendaten zugreifen?

Auf Grund einer Beschwerde ging der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dieser Frage nach und untersuchte das Rollen- und Rechtekonzept in einer Klinik. In seinem Tätigkeitsbericht für 2021 (dort S. 207) stellt er dazu klar: Ärztliche und pflegerisch tätige Mitarbeiter eines Klinikums dürfen nur auf die personenbezogenen Daten der Patienten zugreifen, die sie medizinisch behandeln und/oder pflegerisch versorgen. Dies betrifft in der Regel die personenbezogenen Daten von Patienten auf der Station beziehungsweise Abteilung des Krankenhauses, auf der die ärztlichen Mitarbeiter und Pflegkräfte jeweils tätig sind.“

Was der Landesdatenschutzbeauftragte bei einer Prüfung vor Ort feststellte, wich von dieser Maßgabe deutlich ab: Die Beschwerdeführer legten dar, dass alle Mitarbeiter des Klinikums, insbesondere das Pflegepersonal, auf sämtliche Patientenakten des Klinikums zugreifen könnten und das elektronische Aktensystem systematisch danach durchsuchen würden, ob sich Freunde oder Bekannte im Klinikum befänden. Weiterhin seien Patienten des Klinikums privat auf ihre medizinischen Diagnosen angesprochen worden, obwohl sie diese selbst nicht im Freundes- oder Bekanntenkreis kommuniziert hätten.“

Leider scheint dies kein Einzelfall zu sein.

  • Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) informierte in einem Beitrag vom 30.01.2015: „Rechtlich gesehen ist es Ärzten und Pflegern nicht erlaubt, in Akten von Fällen einzusehen, mit denen sie nicht direkt zu tun haben. Im Sana-Klinikum (in Offenbach) ist aber genau dies geschehen im Fall der getöteten Tugce. Dies bestätigte das Krankenhaus am Freitag. Rund 90 Mitarbeiter hätten illegal die Akte gelesen…“
  • Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017 im Abschnitt 7.1 (S. 80 des Berichts) mehrere Fälle unberechtigter interner Zugriffe von Beschäftigten des Klinikums Frankfurt-Höchst auf Patientenakten dargestellt. Wiederholt wurde auf Patientenakten von anderen Beschäftigten zugegriffen, die wg. einer Erkrankung im Klinikum behandelt wurden. Eine medizinische oder andere Notwendigkeit für diesen Zugriff war nicht gegeben.

Eine Übersicht über Datenpannen, Datenlecks und Ransomware-Angriffe im Umgang mit Gesundheits- und Behandlungsdaten in Deutschland finden Sie hier.

2 Gedanken zu „Darf jeder medizinische Mitarbeiter eines Krankenhauses auf alle Patientendaten zugreifen?“

  1. Darf eine Sekrätrin eines Krankenhauses am Telefon, wo ich eigentlich einen Termin machen will zur Schmerzambulanz, aufgrund eines neuen Vorfalls an den lendenwirbel, am Telefon erstmal die Notwendigwendigkeit eines Überweisungsscheins eines Facharztes kritisieren, da ich da schon 3x stationär war und sich auf das Niveau eines Arztes begibt, am Telefon einfach die Medikationen aus meiner Akte zitiert und meint ich könne diese Medikamente ja auch da anwenden, was einer ärztlichen Expertise gleicht und meint man könne ja hier nicht alles richten? In meinen Augen hat die Sekretärin die Kompetenz überschritten.

    1. Aus Ihren wenigen Angaben ist es aus der Ferne schwerlich möglich, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zu bewerten. Aber auch mir erscheint es merk- und fragwürdig, dass eine Verwaltungsmitarbeiterin (?) des Krankenhauses einen vollständigen (?) Zugriff zu Ihrer dort geführten Patient*innen- und Behandlungsakte und den darin festgehaltenen Daten hat.
      Eine Empfehlung:
      Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bzw. Beschwerde an die bzw. den betrieblichen Datenschutzbeauftragte des Krankenhauses bzw. an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslands, in dem sich das Krankenhaus befindet.
      Wer das ist und wie Sie diese Institutionen erreichen können, muss aus der Datenschutzerklärung hervorgehen, die Sie auf der Internetseite des Krankenhauses finden können.

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