Bundesrat lehnt Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung auf 2,5 % für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ab

In den Empfehlungen des Gesundheits- und weiterer Ausschüsse des Bundesrats zum Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Spahn (CDU) für ein Digitale-Versorgung-Gesetz wird festgestellt: „Die in § 291 Absatz 2b SGB V normierte Verschärfung der Kürzung der ärztlichen Vergütung ab dem 1. März 2020 um 2,5 Prozent für nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärztinnen und Ärzte ist nicht zielführend.“ Als Begründung nennen die Bundesratsausschüsse: Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen der niedergelassenen Ärzte an die Telematikinfrastruktur liegen sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte. Hiervon sind insbesondere niedergelassene Ärzte in ländlichen, vom Breitbandausbau et cetera noch nicht vollständig erfassten Regionen betroffen. Es ist ein positives Signal in Richtung der Ärzteschaft und der niederlassungswilligen Jungärzte, zunächst flächendeckend die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen und dann über Sanktionsmechanismen nachzudenken.“ (Empfehlungen… S. 21)

Diese Stellungnahme greift zwar nicht die grundsätzlichen Probleme der technischen und der Datensicherheit auf, mit der eine nennenswerte Zahl von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen ihre Verweigerung des Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur (TI) begründen;

  • dem Schutz des Arztgeheimnisses,
  • dem Schutz der Gesundheits- und Behandlungsdaten der Versicherten,
  • der Nichtbeachtung der Datenschutz-Grundverordnung wegen fehlender Datenschutz-Folgeabschätzung,
  • haftungsrechtlichen Probleme,
  • der Unverhältnismäßigkeit in wirtschaftlicher Hinsicht und
  • der Unzumutbarkeit einer Belastung mit kerntätigkeitsfremden Aufgaben.

Aber die Positionierung des Bundesrats ist ein weiteres Stopp-Signal für die ungebremste „Hauruck“- und „Augen zu und durch“-Digitalisierungspolitik von Minister Spahn, die alleine den IT-Unternehmen im Gesundheitswesen nutzt. Und sie kann den Widerstand unter (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen gegen den Zwangsanschluss an die TI verstärken, weil zusätzlicher wirtschaftlicher Druck nicht aufgebaut werden könnte.

Interessant auch, dass der Bundesrat die Pläne von Spahn, wonach Krankenkassen insgesamt 2 Prozent ihrer Finanzreserven… in Anteile an Investmentvermögen“ von Start-ups und anderen Unternehmen der Gesundheitsindustrie anlegen dürfen, eindeutig ablehnen. Zur Begründung erklären die Bundesratsausschüsse: „Es handelt sich hier um eine Risikokapitalanlage, deren vollständiger Verlust auch bei sorgfältigster Prüfung nicht ausgeschlossen werden kann… erscheint eine solche Anlagemöglichkeit der Finanzmittel der Solidargemeinschaft nicht sachgemäß zu sein.“ (Empfehlungen… S. 21)

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