Die EU-Kommission hat im Mai 2022 den Entwurf einer Verordnung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten vorgelegt, der es in sich hat. Danach sollen alle Bürgerinnen und Bürger automatisch elektronische Patientenakten erhalten, ohne Möglichkeit zum Widerspruch. Sämtliche größeren Sammlungen von Patientendaten in der EU, z.B. bei Anbietern dieser Patientenakten, bei Krankenkassen, Privatversicherungen, Krankenhäusern und größeren Arztpraxen, sollen zur Nutzung u.a. durch die Pharma-Industrie freigegeben werden. Der Verordnungsentwurf wird derzeit im EU-Parlament und im Rat der EU diskutiert, die Verordnung soll im September 2023 verabschiedet werden und 2024 in Kraft treten.
Nicht nur Ärzte sollen Daten herausgeben, sondern z.B. auch Pflegedienste, Psychotherapeuten und ambulante Sozialpsychiatrie.
„Was zunächst wie eine Regulierung von etwas bereits existentem erscheinen will, wird bei seiner Verwirklichung extreme Konsequenzen für das Selbstbestimmungsrecht, das Vertrauensverhältnis zwischen Kranken und Heilenden sowie die Privatsphäre im Allgemeinen haben. Wo die Patientenrechte vollmundig angepriesen werden, steht unterm Strich nichts anderes als Entmündigung, die Pflicht zu einer elektronischen Patientenakte (ePA) und der Verlust von allen Rechten Einzelner an ihren Daten. Nicht einmal ein Widerspruchsrecht würde dann noch existieren.“
Das erläutert „Jockel“ in einem vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeichneten Vortrag vom 08.04.2023.
Sehens- und hörenswert!
Weitere Informationen zum geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum finden Sie hier.