Anfrage im Bundestag nach „Schwachstellen… der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen“

Beim 36. CCC-Kongress im Dezember 2019 wurden Schwachstellen und Sicherheitslücken beim Ausgabeprozess für verschiedene in der Telematikinfrastruktur (TI) genutzte Komponenten und Smartcards demonstriert. Es wurde deutlich, dass es für Unbefugte problemlos möglich war, einzelne Smartcards und Komponenten der TI durch die jeweiligen beteiligten Serviceprovider zu beziehen. Es gelang den CCC-Mitgliedern, sich u. a. unautorisiert einen elektronischen Heilberufeausweis und einen Praxis-Ausweis (SMC-B) zu bestellen. Auch ein Konnektor wurde den CCC-Mitgliedern unautorisiert ausgehändigt. Zusätzlich waren bei einem beauftragten Serviceprovider die Kartenanträge von 168 Ärztinnen und Ärzten zeitweise online zugänglich.Außerdem war es den Mitgliedern des CCC gelungen, unautorisiert eine elektronische Gesundheitskarte der AOK Hessen zu bestellen.

Bereits 2015 deckten Recherchen des ZDF Schwachstellen bei der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte auf, nachlesbar in der Deutschen Apothekerzeitung vom 25.06.2015.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 30.01.2020 eine kleine Anfrage (Bundestags-Drucksache 19/16949) mit insgesamt 21 Fragen an die Bundesregierung gestellt. Die erste und die letzte dieser Fragen lauten:

  • 1. Wie bewertet die Bundesregierung die durch Mitglieder des CCC offenbarten Schwachstellen und Sicherheitslücken beim Ausgabeprozess für verschiedene in der Telematikinfrastruktur (TI) genutzte Komponenten und Smartcards… und teilt die Bundesregierung die Ansicht der fragestellenden Fraktion, dass diese, sollten sie nicht schnellstmöglich abgestellt werden, im Stande sind, die Akzeptanz der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu gefährden?“
  • 21. Plant die Bundesregierung regelmäßige Pentests, Whitehacking-, finanierte Bugbountyprogramme oder vergleichbare Maßnahmen, um in Zukunft frühzeitig auf Sicherheitslücken der Telematikinfrastruktur aufmerksam zu werden?Wenn ja, welche Überlegungen gibt es bereits hierzu auf Seiten der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten der Gematik, Karten- und Komponentenherausgeber und Serviceprovider, wie werden solche Programme konkret ausgestaltet sein und wann werden diese umgesetzt?Wenn nein, warum nicht?“

Ein Gedanke zu „Anfrage im Bundestag nach „Schwachstellen… der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen““

  1. Fördert unser Gesellschaftssystem Verlogenheit und Scheinheiligkeit?
    Bei der Zulassung, Sicherheit und Kontrolle von Medizinprodukten liegt ein Multiorganversagen vor. Politik und Kontrollbehörden unternehmen nichts, für Patienten ist diese Lethargie lebensgefährlich. Wo bleibt der Aufschrei? (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/implant-files-versagen-politik-kommentar-1.4225871). Das Patientenrechtegesetz (z.B. § 630e und § 630h) wirkt offenbar nicht, auch nicht das Grundgesetz. Im Rahmen der klassischen Gefahrenabwehr muss nämlich der Staat (Gesetzgeber, Verwaltung) handeln, zum Beispiel durch Regulierung oder konkrete Maßnahmen, wenn eine Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen eingetreten ist oder droht. Hierzu sind die staatlichen Institutionen verfassungsrechtlich aufgrund ihrer Schutzpflichten aus Artikel 2 Absatz 2 GG und Artikel 20a GG verpflichtet.
    Weitere Beispiele dazu:
    „Pharmaindustrie schlimmer als die Mafia“, vgl. https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/02/06/pharmaindustrie-schlimmer-als-die-mafia.
    Implantate mit Schwermetallen wie z.B. mit Quecksilber (Amalgam), Kobalt (Zahnkronen) und Gold führen zu Autoimmunkrankheiten, siehe http://toxcenter.org/artikel/Autoimmunfax.php.
    Wenn Titan in den Körper eingebracht wird, oxidiert es permanent. Die etwa bakteriengroßen Titanoxidpartikel werden dann vom Immunsystem als fremd angesehen und von den sogenannten Makrophagen (Fresszellen) gefressen. Mehr als 15 Prozent der Patienten entwickeln bei der Versorgung mit Titanimplantaten Entzündungen. „Wenn es erst einmal so weit kommt, ist es unheimlich schwer, solchen Patienten zu helfen“ (Quelle: https://www.welt.de/gesundheit/article8315256/So-gefaehrlich-koennen-Titan-Implantate-sein.html).
    Titandioxid (TiO2) ist ohne Höchstmengenbeschränkung für Lebensmittel zugelassen. Als E 171 wird es Lebensmitteln, Zahnpasta und Medikamenten zugesetzt, denen es eine weiße Farbe verleiht. Zuckerguss, Kaugummis oder Marshmallows enthalten beispielsweise E 171 (vgl. z.B. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/77148/Titandioxid-Nanopartikel-Wie-gefaehrlich-ist-E-171-fuer-Darmpatienten). Titandioxid ist auch in Kosmetika bzw. Sonnenschutzmitteln enthalten.
    Titandioxid (E 171 bzw. Cl 77891) ist krebserregend.
    Basierend auf Inhalationsstudien an Ratten entschied das IARC, dass „ausreichender Beweis für Karzinogenität von Titandioxid an Versuchstieren vorliegt“, daraus ergab sich die Gesamteinstufung der IARC „Titandioxid ist ein potenzielles Humankarzinogen (Gruppe 2b), siehe http://www.kronosecochem.com/khome.nsf/40900e4b325dda54852569b40034edf3/25f5a1e02cff9337852569b400354721/$FILE/Dfood.pdf.
    Titandioxid-Nanopartikel induzieren bei Mäusen DNA-Schäden und genetische Instabilität, siehe https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19887611.
    Titandioxid führt zu Rhythmusstörungen und veränderten EKG Werten, wie sie für Herzerkrankungen typisch sind, vgl. https://www.iww.de/mr/innere-medizin/nanopartikel-einige-nanopartikel-beeinflussen-im-tierversuch-herzfrequenz-und-ekg-f53333 und
    https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/31077/. Herzrhythmusstörungen führen übrigens oft zu Blutgerinnseln und damit zu Schlaganfällen und zum Tod.
    Auch in der Rechtspflege herrscht ein Organversagen. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform (s. Internet).

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