Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll auch der freie Zugang von Patient*innen zu psychotherapeutischen Fachkräften erheblich eingeschränkt werden. Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) hat deshalb gemeinsam mit mehr als 20 anderen Fachverbänden eine Petition auf den Weg gebracht, um damit die breite Ablehnung dieses Gesetzestextes deutlich zu machen und so die politische Willensbildung zu beeinflussen. In der Petition wird gefordert, dass der geplante Zusatz im § 92 (6a) SGB V ersatzlos gestrichen wird. Dieser lautet:
Diese beabsichtigte Neuregelung wird von den Fachverbänden, die die Petition auf den Weg gebracht haben, als Rationierung von Psychotherapie und als Diskriminierung von psychisch kranken Menschen aufgefasst.
Weitere Hintergrundinformationen zu diesem Aspekt des TSVG-Gesetzentwurfs finden Sie hier:
- DPtV-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG)
- DPtV-Meldung: TSVG-Kabinettsentwurf
- Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DGPT, DPtV, VAKJP: Neue Engpässe statt guter Patientenversorgung – Psychotherapeuten Verbände lehnen TSVG ab
- Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DPtV, VAKJP: Verbände starten Petition gegen geplanten diskriminierenden Eingriff in Versorgung psychisch kranker Menschen
Mit dem TSVG-Gesetzentwurf sind auch Veränderungen im Bezug auf die Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen geplant. In einer gemeinsamen Stellungnahme von Bürgerrechts- Organisationen und Interessenvertretungen von Ärzt*innen und Patient*innen , wird dazu u. a. festgestellt:
“ Der nun zusätzlich vorgesehene Zugang per Smartphone oder Tablet über das Internet bedeutet offene Schnittstellen in der Telematikinfrastruktur, welche aus Sicherheitsgründen als geschlossenes Netz geplant war. Damit vervielfältigt sich die Gefahr unbefugter Zugriffe auf die elektronischen Patientenakten. Die übertragenen Daten auf den oft unzureichend gesicherten Mobilgeräten sind weiteren Gefahren ausgesetzt: Zugriffe durch Schadsoftware, Staatstrojaner und persönliche Assistenten (wie z.B. Cortana oder Siri) der Internet-Konzerne.
Auch die Einwilligungsregelung soll sich ändern: Mit der Übertragung von Daten in die elektronische Akte durfte bislang erst begonnen werden, wenn der Betroffene gegenüber einem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker eingewilligt hatte und die Einwilligung auf der Gesundheitskarte dokumentiert war. Dies setzte voraus, dass die Patienten auch tatsächlich in der Lage sein mussten, ihre Entscheidung bewusst und in Kenntnis der Risiken einer Offenlegung ihrer Daten zu treffen – was bei Kranken und Hilfsbedürftigen nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden kann. Nach dem Gesetzentwurf soll nicht einmal diese Möglichkeit mehr gegeben sein. Denn die Patienten sollen ihre Zustimmung auch pauschal auf anderen Wegen oder nur gegenüber der Krankenkasse erklären können. Dies macht es schwer nachvollziehbar, ob tatsächlich eine Einwilligung vorliegt oder ob sie eventuell sogar widerrufen wurde.“