Ulrich Kelber zur „Informations“politik der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte (ePA)

Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, wer z.B. alles die Daten wie lange sehen kann…“

Quelle: Mastodon-Account von Ulrich Kelber

Wo er recht hat, hat er recht!


Viele nützliche Informationen zur ePA, ihren Risiken und den Möglichkeiten, gegen sie Widerspruch einzulegen finden sie auf der Homepage des Bündnisses Widerspruch-ePA. Dort finden Sie mit dem Widerspruchs-Generator Hilfestellungen für die Formulierung der unterschiedlichsten Widerspruchs-Varianten gegen die Anlage einer ePA bzw. der eingegrenzten Nutzung einer ePA.

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