„Wer macht was mit meinen Daten?“ – Diese Frage stellen sich viele Menschen. Antwort erhält, wer fragt: Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt das Recht auf Auskunft gegenüber allen Stellen ein, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat aktuell zu Art. 15 DSGVO eine umfangreichen Orientierungshilfe „Das Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung“ veröffentlicht. Im Vorwort dieser Veröffentlichung wird ihr Nutzwert erläutert:
„Die vorliegende Orientierungshilfe erläutert Art. 15 DSGVO. Sie geht aber auch auf ausgewählte nationale Bestimmungen ein, die Anspruchshindernisse vorsehen oder sonst für die Verwirklichung dieser Vorschrift von Bedeutung sind. Erörtert werden in diesem Rahmen insbesondere Bestimmungen aus dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) sowie aus dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz – (SGB X)… Wer macht was mit meinen Daten? – Orientierungshilfe zum Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung weiterlesen