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Sozialgericht Stuttgart: Klage eines Arztes gegen unzureichende Kostenerstattung beim Betrieb des Telematik-Konnektors abgelehnt

Das teilt MEDI GENO Deutschland, eine Vereinigung von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen am 02.11.2020 mit. Natürlich ist das eine Enttäuschung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg. „Man fragt sich als Vertragsarzt, warum wir Kosten für eine Telematikinfrastruktur tragen sollen, die uns und unseren Patienten keine Vorteile bringt und die Datensicherheit in unseren Praxen gefährdet.“

MEDI GENO Deutschland unterstützt die Klagen von niedergelassenen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die sich

  • weigern, den Konnektor zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur in ihren Praxen zu installieren und dafür Hnorarabzügen in Kauf nehmen müssen oder
  • gegen die unzureichende und pauschalierte Kostenerstattung bei Installation und Betrieb des TI-Konnektors wenden.

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