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Auskunftsanspruch von Patient*innen in der Heilbehandlung – eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus Rheinland-Pfalz

In seinem Newsletter vom 21.02.2020 nimmt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) zu diesem Thema wie folgt Stellung:

Nach Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 wurde verstärkt die Frage aufgeworfen, ob sich der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Rahmen der Heilbehandlung auch auf die Bereitstellung einer vollständigen Kopie der Behandlungsdokumentation erstreckt. Die Angelegenheit hat für die Praxen hinsichtlich der dabei anfallenden Kosten eine praktische Relevanz: denn anders als nach § 630g Abs. 2 Satz BGB und den jeweiligen Berufsordnungen vorgesehen wäre eine auf Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO gestützte Kopie zumindest in der ersten Ausfertigung für die Betroffenen unentgeltlich. Im Ergebnis ist dies nach Ansicht des LfDI Rheinland-Pfalz aufgrund der besonderen Umstände im Bereich der Heilbehandlung der Fall, wenn dies dem Auskunftsbegehren des Patienten entspricht. Unerheblich ist, ob sich die Patienten dabei ausdrücklich auf ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO berufen oder nicht. Auskunftsanspruch von Patient*innen in der Heilbehandlung – eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten aus Rheinland-Pfalz weiterlesen