Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, hat in einem Beitrag vom 27.03.2017 über die Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zum Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) informiert. Mit diesem Regelwerk soll das Bundesdatenschutzgesetz an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden. Schaar informiert über eine geplante Neuregelung, die – so seine Bewertung – „bisher wenig Aufmerksamkeit hatte, obwohl sie von zentraler Bedeutung für den Schutz der Privatsphäre ist“:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“ wurde von Datenschützern bereits wiederholt kritisiert, weil es Datenschutzstandards in Deutschland gegenüber dem derzeit geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch gegenüber der ab 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) absenken würde.