Anfang Oktober 2020 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten digitalen Anwendungen zugelassen und in das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen („DiGA-Verzeichnis“) aufgenommen. Damit können die Kosten für diese Gesundheits-Apps, sofern sie ärztlich verschrieben wurden, von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass bei einer der Apps, die zur Behandlung von Menschen mit Angsterkrankungen eingesetzt wird, IT-Sicherheitsexperten gravierende Datenschutz-Mängel festgestellt haben. Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland Pfalz rät zu Vorsicht bei Gesundheits-Apps: Schutz und Sicherheit von Patientendaten müssen höchste Priorität haben weiterlesen