In einer Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main am 10.09.2018 in Frankfurt hat sich Walter Schmidt, Mitglied des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. und seit mehreren Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die elektronische Gesundheitskarte und den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten kritisch mit den Begriffen Dateneigentum und Datensouveränität auseinander gesetzt. Nachstehend veröffentlichen wir Auszüge seines Statements. Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – ein Paradigmenwechsel, auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten weiterlesen
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„Paradigmenwechsel: Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten“ – Informations- und Diskussionsveranstaltung am 10. September in Frankfurt
Die Veranstaltung findet statt am Montag, 10.09.2018 um 19.30 Uhr in Frankfurt in den Räumen des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e.V. (EPN Hessen), Vilbeler Strasse 36 (4. Stock – Aufzug ist vorhanden). Der Veranstaltungsort ist von der U- und S-Bahn-Station Konstablerwache in fünf Minuten zu Fuß zu erreichen. Veranstalter ist die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main.
Seit einigen Jahren geistern zwei Begriffe durch politische Debatten zum Datenschutz – das sogenannte Dateneigentum und die Datensouveränität. Erstmals in größerem Stil bekannt wurde das Thema Eigentum an Daten im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen darum, wem die Daten gehören, die moderne Kraftfahrzeuge erfassen und speichern. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach sich in diesem Zusammenhang „für eine einheitliche Regelung des Eigentums an Daten in der EU aus”. Gehören die Daten den Firmen, die die Fahrzeuge bauen und ausstatten? Gehören sie den Unternehmen, die die Software entwickeln und bereitstellen? Gehören sie den Eigentümer*innen der Fahrzeuge? Und welche Rechtsstellung haben die Fahrer*innen der Fahrzeuge? Können auch Kfz-Versicherungen, Kfz-Werkstätten u. a. Unternehmen ungefragt auf diese Daten zugreifen? Was im Bezug auch diese Daten gilt – sie lassen zu, dass Bewegungs- und Verhaltensprofile der Kfz-Nutzer*innen erstellt werden können – gilt auch für
die wesentlich sensibleren Gesundheits- und Behandlungsdaten. „Paradigmenwechsel: Vom Datenschutz zu Dateneigentum und Datensouveränität – auch im Bezug auf Gesundheits- und Behandlungsdaten“ – Informations- und Diskussionsveranstaltung am 10. September in Frankfurt weiterlesen
Patientendaten schützen: Ein Umdefinieren persönlicher Daten zu bloßem „Eigentum“ – wie es Unternehmen wünschen – ist gefährlich und nicht akzeptabel
Unter diesem Titel hat Uta Schmitt, Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. in der Mittelbayerischen Zeitung aus Regensburg am 17.04.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Anknüpfend an den Skandal um die millionenfache Weitergabe der Daten von Facebook-NutzerInnen schreibt sie: “… die Sammlung und Verwertung von Nutzerdaten ist Facebooks Geschäftsmodell. Ähnliche Geschäftsmodelle würden eHealth-Unternehmen gerne auf digitalen Patientendaten aufbauen. Geworben wird mit den zu erwartenden medizinischen Fortschritten. Die Risiken für die ‘Datenspender’ werden nicht erwähnt… Aktuell üben Pharma- und Gesundheits-IT-Unternehmen Druck auf die Politik aus, den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Und tatsächlich ist seit einigen Jahren in der Rhetorik von Politikern eine Verschiebung festzustellen: Statt Privatsphäre und Datenschutz als verfassungsmäßigem und unveräußerlichem Grundrecht wird nunmehr ‘Datensouveränität’ propagiert, das heißt ein ‘Eigentumsrecht’ an den eigenen Daten. Das klingt zunächst positiv – bis man sich klar macht, dass auf diese Weise persönliche Gesundheitsdaten zum veräußerbaren Gegenstand erklärt werden. Mit allen Konsequenzen: Eigentum kann verkauft, gestohlen, aufgrund fadenscheiniger Klauseln übereignet oder ‘im Interesse der Allgemeinheit’ enteignet werden…”