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Videoüberwachung in ärztlichen Praxisräumen: Von manchen erwünscht, aber unzulässig

Wiederholt hat der Weser-Kurier aus Bremen dieses Thema aufgegriffen, zuletzt am 06.09.2024 mit einem Streitgespräch zwischen dem kommissarischen Landesdatenschutzbeauftragten in Bremen, Steffen Bothe, und dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, Bernhard Rochell.

2023 kam es laut Polizei zu drei Fällen von gefährlicher und schwerer Körperverletzung in Arztpraxen. In neun angezeigten Fällen ging es um einfache Körperverletzung und drei Mal um Bedrohung. Zudem wurden 113 Diebstähle in Praxisräumen angezeigt“, informiert der Weser-Kurier. Videoüberwachung in ärztlichen Praxisräumen: Von manchen erwünscht, aber unzulässig weiterlesen

Videoüberwachung in einer (Zahn-)Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig

Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.03.2019 (Aktenzeichen: 6 C 2.18) entschieden.

Der vom Gericht zu bewertende Sachverhalt: Die Klägerin ist Zahnärztin. Ihre Praxis kann durch Öffnen der Eingangstür ungehindert betreten werden; der Empfangstresen ist nicht besetzt. Die Klägerin hat oberhalb dieses Tresens eine Videokamera angebracht. Die aufgenommenen Bilder können in Echtzeit auf Monitoren angesehen werden, die die Klägerin in Behandlungszimmern aufgestellt hat (sog. Kamera-Monitor-System). Nach einer Beschwerde eines Patienten und einer Begehung der Praxis durch Mitarbeiter*nnen der Landesdatenschutzbeauftragten wurde von dieser der Betrieb der Kameras während der Öffnungszeiten der Praxis untersagt. Die von der Zahnärztin vorgetragenen Argumente für Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit Überwachung konnten nicht überzeugen. Die Landesdatenschutzbeauftragte stellte fest, dass während der Öffnungszeiten der Praxis sowohl die Videobeobachtung der öffentlich zugänglichen Räume als auch der Behandlungszimmer unzulässig sei. Der Zahnärztin wurde Verpflichtung auferlegt, die Videokamera so auszurichten, dass der den Patient*innen und sonstigen Besucher*innen zugängliche Bereich vor dem Empfangstresen, der Flur zwischen Tresen und Eingangstür und das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden. Dies wurde auch von den Vorinstanzen bestätigt. Videoüberwachung in einer (Zahn-)Arztpraxis ist regelmäßig nicht zulässig weiterlesen