Die weltweit tätige Unternehmensberatung McKinsey hat im Auftrag des Bundesverbands Managed Care (BMC) – einem der vielen Lobbyorganisationen im Gesundheitswesen – in einer hochtrabend „Studie“ genannten Veröffentlichung unter dem Titel „Digitalisierung im Gesundheitswesen: die Chancen für Deutschland“ Kosteneinsparungen errechnen lassen, die mit der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens verbunden sein sollen. Auf gerade einmal neun Seiten will McKinsey den Beweis führen, dass digitale Technologien „einen ökonomischen Nutzen von bis zu 34 Mrd. EUR“ pro Jahr haben sollen, dies „entspricht 12% der gesamten Gesundheits- und Versorgungskosten in Deutschland“ (S. 3).
Worum es Mc Kinsey und seinen Auftraggebern geht, wird schon zu Beginn deutlich: „Deutschland diskutiert, unsere Nachbarn sind schon weiter: In Österreich begleitet ELGA, die elektronische Gesundheitsakte, die Bürger von Arzt zu Arzt und ins Krankenhaus. In Schweden, Dänemark, Estland, aber auch in Italien verschicken Ärzte elektronisch Rezepte an Patienten oder gleich an die Apotheke, die dann die Medikamente ausliefert. Und der staatliche britische Gesundheitsdienst NHS kooperiert mit Google, um mithilfe künstlicher Intelligenz den riesigen Datenschatz über Behandlungserfolge und Krankheitsverläufe, der sich beim NHS angesammelt hat, nutzbar zu machen.“ (S. 2).
Die Zielrichtung der „Studie“ wird am Ende noch einmal deutlich formuliert. Unter der Überschrift „Was jetzt zu tun ist“ ist zu lesen: „Damit die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen tatsächlich gelingt, sind alle gesundheitspolitischen Akteure – Regierung, Krankenkassen und Leistungserbringer – gefordert, die nächsten Schritte zu ermöglichen. Die Politik und ihre regulierenden Behörden müssen vor allem die elektronische Gesundheitsakte und das E-Rezept zügig umsetzen“. (S. 8).
Die Veröffentlichung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist kein Zufall. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat zwei Gesetze auf den Weg gebracht, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter beschleunigt werden soll,
- den Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) und
- den Entwurf eines Gesetzes zur Ausstattung der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle.