Das ist das Ergebnis von Entscheidungen des Europaparlaments am 13.12.2023 und des Bundestags am 14.12.2023.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Digitalisierung des
Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) angenommen. Es regelt, dass Anfang 2025 die elektronische Patientenakte mit Opt-out (Widerspruchsmöglichkeit der Patienten) für alle gesetzlich Versicherten verbindlich eingerichtet wird. Darüber hinaus wurde ein Gesetzentwurf „zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) verabschiedet.
Am Tag zuvor hat das Europaparlament im Grundsatz den Plänen der EU-Kommission für einen „Europäischen Gesundheitsdatenraum – European Health Data Space (EHDS)“ für eine EU-weit nutzbare ePA zugestimmt (und dies auch für privat krankenversicherte Menschen).
Wer – jeweils für sich selbst – die (faktische) Zwangs-ePA verhindern will,
ist gut beraten, das kommende Jahr zu nutzen, um sich insbesondere über die Auswirkungen der vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen zu informieren und seine Rechte wahrzunehmen.
Mit einem in seiner Anfangsphase befindlichen Bündnis zum Thema „ePA Opt-Out“ sollen Versicherte, die ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Opt-Out nutzen wollen, informiert und unterstützt werden. Der nächste Termin für eine Online-Konferenz dieses Bündnisses ist der 23.01.2024. Wer daran teilnehmen oder über die Ergebnisse informiert werden möchte, kann eine E-Mail an kontakt (at) patientenrechte-datenschutz.de senden.