Mit einem Beitrag unter dem Titel “Das gläserne Behandlungszimmer” hat sich Andreas Meißner, Psychiater und Psychotherapeut aus München und Sprecher der Ärzteinitiative „Freiheit für 1 %” in der Süddeutschen Zeitung vom 26.02.2019 zu Wort gemeldet.
Meißner kritisiert den Entwurf des Terminservice-und Vorsorgegesetzes (TSVG) von Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), “wonach nicht nur die Sprechstunden der Ärzte ausgeweitet werden sollen, sondern die Krankenkassen flächendeckend bis 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Die soll dann auch mit dem Smartphone zugänglich sein…”.
In seinem Beitrag greift Meißner die Äußerung von Jens Spahn auf, der 2016 in einem Buch erklärte: „Datenschutz ist was für Gesunde“ und merkt dazu an: “Was aber ist mit den Kranken? Die werden durch die technischen Neuerungen nicht gesünder. Das Ziel, Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden, kann anders längst erreicht werden, etwa durch entsprechende Datenbanken. Und die oft betonten Doppeluntersuchungen? Spielen in der Praxis kaum eine Rolle, wie eine Studie ergab. Eher besteht die Gefahr, dass wichtige Informationen in der Datenfülle untergehen, worüber österreichische Ärzte klagen, die bereits eine elektronische Gesundheitsakte verwalten. Und indem Ärzte und Therapeuten noch mehr als bisher in den Bildschirm schauen, werden sie dem Patienten suggerieren, dass nicht er und sein Leid, sondern die Verwaltung seiner Daten im Mittelpunkt steht.”
Die Schlussfolgerung von Meißner lautet: “Die Digitalisierung ist für Diagnostik und Therapie durchaus hilfreich. Die elektronische Patientenakte aber wird mehr Datensammlern und IT-Konzernen nutzen als Ärzten und Patienten, die um ihre Privatsphäre fürchten müssen. Bisher fragen in der Praxis kaum Patienten nach der Möglichkeit des Zugriffs auf Praxisdatenüber ihr Smartphone – das scheint eher etwas für junge, hippe, im Grunde gesunde Menschen zu sein, die heute schon freiwillig ihren Versicherungen Daten ihres Fitnesstrackers überlassen.”