Einer gesetzlich krankenversicherte Klägerin wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein Schmerzensgeld i. H. v. 2.000 € zuerkannt, da ihre Krankenkasse die von ihr erbetenen Unterlagen – ohne die E-Mail oder den Dateianhang zu verschlüsseln oder zu pseudonymisieren – versehentlich an die E-Mail-Adresse eines unbeteiligten Dritten gesandt hatte.
Das Urteil vom 28.10.2021 (Aktenzeichen: 16 U 275/20) ist hier im Wortlaut nachlesbar.