Welches Konzept für die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V haben Krankenkassen (GKV) und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV)?

Mitte Oktober 2018 berichteten verschiedene Medien, so z. B. das Handelsblatt vom 14.10.2018, dass der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) eine Vereinbarung unterzeichnet hätten, in der sie festlegen, was nach ihren Vorstellungen rechtliche und technische Grundlagen für die elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V sein sollen.

Am 22.11.2018 haben 18 Verbände aus Pharmaindustrie, IT- und Medizintechnik in einem gemeinsamen Positionspapier unter dem Titel „Die Nutzbarkeit elektronischer Patientenakten für Forschung und Versorgung sicherstellen“ dazu Stellung genommen und Forderungen veröffentlicht, damit Ihnen der Gesetzgeber das Recht einräumt, Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der elektronischen Patientenakten und auch auf die darin künftig enthaltenen Daten.

Interessierten Versicherten war lange Zeit nicht möglich, den sogenannten „letter of intent“ von GKV, KBV und KZBV im Wortlaut zu lesen. Ein Mitglied des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. wollte dies nicht hinnehmen und stellte am 19.10.2018 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesgesundheitsministerium den Antrag, dass Sie mir das Grundkonzept für die elektronische Patientenakte im beschlossenen Wortlaut (ggf. auch dazu gehörende weitere Unterlagen) in elektronischer Form zur Verfügung stellen.“ Es bedurfte einer Erinnerung, bevor am 26.11.2018 eine E-Mail aus dem Bundesgesundheitsministerium kam, in der mitgeteilt wurde: „… Es musste geprüft werden, ob dem Informationszugang Versagensgründe entgegenstehen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ich gebe Ihrem Antrag daher statt und übersende anbei das gewünschte Dokument. Der Informationszugang erfolgt gebührenfrei…“ Der E-Mail war die dreiseitige Vereinbarung von GKV, KBV und KZBV beigefügt. Sie ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Ohne hier auf den Inhalt der Vereinbarung einzugehen bleibt festzustellen: Es ist ein mehr als nur befremdlicher Vorgang, dass Lobbyistenverbände zu einem Positionspapier  von Krankenkassen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen öffentlich Stellung nehmen können, den von den Planungen betroffenen Versicherten diese Informationen aber vorenthalten oder nur auf wiederholte Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.

Zum Inhalt der Vereinbarung von GKV, KBV und KZBV zur elektronischen Patientenakte  werden wir in einem gesonderten Beitrag Stellung nehmen.

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