Wer auf Grund längerer (oder häufigerer) Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beantragen muss oder bereits Krankengeld erhält, wird häufig von der Krankenkasse kontaktiert und nach vielen Informationen gefragt. Unter dem Deckmantel der Mitwirkungspflicht üben die Krankenkassen immer wieder Druck aus auf Menschen, die Krankengeld beziehen, und bewegen sie dazu, sensible Gesundheits- und Behandlungsdaten preiszugeben. Darauf hat die Verbraucherzentrale Hamburg in einer Veröffentlichung aufmerksam gemacht und wichtige Informationen zu den Rechten der Versicherten veröffentlicht.
Mit dem am 12.07.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sollen u. a. die Rechte der Versicherten gegenüber den Krankenkassen gestärkt werden.
In ihrer Veröffentlichung hat die Verbraucherzentrale Hamburg bewertet, welche Grenzen die Neuregelung es den Krankenkassen setzt, innerhalb derer sie persönliche Daten von Krankengeldbezieher*innen erheben dürfen. Eingangs des Beitrags wird festgestellt:
- „Gesetzlich Krankenversicherte, die Krankengeld absehbar beziehen werden oder bereits beziehen, werden regelmäßig von der Krankenkasse kontaktiert und nach Informationen gefragt.
- Beratungsgespräche der Verbraucherzentrale zeigen, dass sich hierdurch nicht wenige Versicherte unter Druck gesetzt fühlen. Man muss den Eindruck haben, dass dies von den Kassen nicht nur billigend in Kauf genommen wird, sondern sogar gewünscht ist.
- Das ‚Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung‘ schränkt die Datenerhebung durch Krankenkassen beim Bezug von Krankengeld deutlich ein. Es gibt nur noch wenige Informationen, die Krankenkassen von Krankengeldbezieherinnen und -beziehern einholen dürfen. Telefonate sind lediglich nach vorheriger Zustimmung erlaubt.“
Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine kostenlose Online-Sprechstunde zum Thema Krankengeld an, die am 03.11.2021 stattfinden wird.
- „Wenn Sie die Erfahrung machen, dass sich Ihre Krankenkasse nicht an die neuen Vorgaben hält, senden Sie uns eine Mail an: patientenschutz@vzhh.de.
- Informieren Sie bitte außerdem den Bundesdatenschutzbeauftragten.“