Ein Versicherter, der gegenüber der TK Widerspruch gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) eingelegt hat, erhielt von seiner Krankenkasse ein Schreiben, in dem der Satz steht: „Wenn Ihre ePA gelöscht wurde, können Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer keine Daten mehr austauschen.“
Diese Feststellung kann verunsichernd wirken und tut dies auch. Aber sie ist falsch!
Schreiben der TK an einen Versicherten
Zum einen wirbt die gematik für ihr Produkt KIM (Kommunikation im Medizinwesen), in dem sie erklärt: „Keine Arztbriefe per Post, keine Befunde per Fax: Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist es einfacher und schneller, Daten von Patientinnen und Patienten weiterzugeben. Untersuchungsergebnisse oder wichtige Nachrichten für die Versorgung können per KIM-E-Mail vom Fach- zum Hausarzt oder direkt an die Klinik geschickt werden…“ Per „KIM-E-Mail“ – und damit ganz ohne Hilfe einer ePA.
Zum anderen ist es weiterhin möglich – ganz „old school“ – Arztbriefe und andere Dokumente in Schriftform zu verfassen und an die Patient*innen und andere Ärzt*innen weiter zu geben.
Ich hab gerade zur TK gewechselt weil sie die Mitglieder in ihren Mitgliederzeitungen aufklärt wogegen man wie widersprechen kann und sogar Formulare herzu bereitstellt! Und dann auch noch eine schriftliche Bestätigung verschickt dass widersprochen wurde!! All das gab gibt es bei der AOK nämlich nicht und so geht man nicht mit Menschen um dass man die nichtmal über ihre Rechte aufklärt bzw. nicht mal die schriftlichen Widersprüche bestätigt.! Zum Glück hatte ich als AOK Mitglied einen Bekannten der bei der TK ist und ich dann immer deren Mitgliederzeitung lesen konnte um dann rechtlich gut informiert zu sein und die TK Formulare ausgefüllt (Widersprüche….) bei meiner AOK abzugeben! Die AOK scheint komplett ignorant oder überfordert zu sein.