Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“ wurde am 23.10.2020 veröffentlicht.
In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 13.11.2020 haben die notfallmedizinischen Fachgesellschaften, die Deutsche Gesellschaft füf Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) vor dem geplanten Gesetz gewarnt. Es sei hinsichtlich der Notfallversorgung voller Mängel. Beide Fachgesellschaften kritisieren insbesondere die geplanten Änderungen zur Ersteinschätzung von Notfallpatienten, die zukünftig von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert werden soll – auch in Krankenhäusern. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass alle Notfallpatienten zunächst mithilfe einer Software ersteingeschätzt werden. Diese „Triage-Software“, die von der Kassenärztlichen Vereinigung bestimmt werden soll, soll unter anderem darüber entscheiden, ob ein Notfall ambulant oder stationär behandelt wird – noch bevor die Betroffenen ärztlich untersucht wurden. Aufgrund dieser Ersteinschätzung könnten Patienten auch ohne vorherige ärztliche Beurteilung in eine Versorgungseinheit außerhalb des Krankenhauses verwiesen werden. Verbände von Intensiv- und Notfallärzt*innen warnen vor geplantem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz: „Triage-Software gefährdet Patientensicherheit“ weiterlesen