Dazu nimmt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem Tätigkeitsbericht für 2025 (dort Abschnitt 4.5.3) Stellung. Nachfolgend dokumentieren wie diesen Beitrag im Wortlaut.
„Ärztinnen und Ärzte dokumentieren medizinische Feststellungen u. a. in Arztbriefen, Entlassungs- oder Befundberichten. Mehr oder weniger detailliert können diese neben den Stammdaten der Patientin oder des Patienten auch Angaben zur Biografie, der Anamnese, über bereits gesicherte und vermutete Diagnosen und zu erfolgten und empfohlenen Behandlungen enthalten. Dies sind sensibelste Gesundheitsdaten, mithin besondere Kategorien schützenswerter Daten. Gibt es ein Recht auf Berichtigung von Arztbriefen? weiterlesen