Schlagwort-Archive: Patientendatenschutz

Kostendruck und Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern – eine Gefahr für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten

In ihrem Tätigkeitsbericht für 2016 (Abschnitt 1.4) hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk kritisiert, dass durch Kostendruck und damit verbundenes Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern Gefahren für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten entstehen. Aus dem Bericht geht hervor, dass einige Berliner Kliniken Patientenakten von Tochtergesellschaften oder externen Dienstleistern digitalisieren und archivieren lassen. Diese Praxis erklärt die Berliner Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig. Sie stellt fest:

„Bedingt durch den steigenden wirtschaftlichen Kostendruck haben einige Kliniken Tochtergesellschaften gegründet, um bestimmte im Krankenhaus anfallende Dienstleistungen auszulagern… Mittlerweile gibt es Bestrebungen, weitere Tätigkeiten, die den inneren Bereich des Krankenhauses betreffen und bei denen unmittelbar medizinische Daten verarbeitet werden, wie die Archivierung und Digitalisierung von Patientenakten, ebenfalls an Dritte auszulagern. Bei dieser Tätigkeit ist es unumgänglich, anvertraute Patientendaten zur Kenntnis zu nehmen… Soweit Archivdienstleistungen durch das Krankenhaus selbst geleistet werden, unterliegen die mit dieser Aufgabe betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Gehilfen des ärztlichen Personals der beruflichen Schweigepflicht. Durch die Auslagerung dieser Aufgabe an einen Dienstleister, bei dem die Beschäftigten nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, würden schweigepflichtige Daten unzulässig und strafbewehrt offenbart. Kostendruck und Outsourcing von Aufgaben in Krankenhäusern – eine Gefahr für die Sicherheit von Patienten- und Behandlungsdaten weiterlesen

Patientengeheimnis: Vertrauen ist gut – doch eine Kontrolle soll wegfallen!? Drohende Verschlechterungen im Entwurf für das neue Bundesdatenschutzgesetz

Marit Hansen, Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hat in einer Stellungnahme vom 09.03.2017 Nachbesserungen am Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz gefordert, über das der Bundesrat am 10.03.2017 abstimmt. Ihre Kritik am bisherigen Gesetzentwurf fasst sie in vier Punkten zusammen:

1. Fehlende Kontrolle von Berufsgeheimnisträgern

… Wir alle müssen uns irgendwann Ärzten, Therapeuten und Apothekern anvertrauen. Wir alle wollen darauf vertrauen können, dass unsere (Patienten-)Geheimnisse sicher geschützt werden. Dabei ist Vertrauen gut, aber manchmal ist Kontrolle nötig. Diese Kontrolle wird bisher durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden wahrgenommen… Dieses funktionierende Kontrollsystem soll nun ohne Not beseitigt werden. Der Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht vor, dass die Kontrollbefugnis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden wegfällt, wenn die fraglichen Daten der Schweigepflicht unterliegen. Und ersetzt werden soll die Kontrolle durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit: Nichts. Künftig könnte das ULD nicht mehr die Fälle aufklären, wenn Patienten Fragen zur fehlenden Diskretion in einer Arztpraxis haben, zu falschen Angaben in der Pflegeakte, zu Patientendaten, die auf dunklen Wegen zu Krankenkassen, Pharmaunternehmen oder privaten Versicherungen wandern, zu Computern, die gehackt wurden, oder zu Dienstleistern, die per Handschlag mit der Verarbeitung von Patientendaten beauftragt werden. Hinzukommt, dass die Bundesregierung gerade mit einem anderen Gesetzentwurf es den Berufsgeheimnisträgern erleichtern will, externe Auftragsverarbeiter einzusetzen. Auch deren Tätigkeit soll nach dem BDSG-Entwurf der Datenschutz-Kontrolle entzogen sein

2. Beschränkung der Betroffenenrechte

Patientengeheimnis: Vertrauen ist gut – doch eine Kontrolle soll wegfallen!? Drohende Verschlechterungen im Entwurf für das neue Bundesdatenschutzgesetz weiterlesen