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Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten?

„…auch im Gesundheitsbereich liegen so viele Chancen! Könnten Daten deutscher Patienten mit weltweiten Datenbanken abgeglichen werden, wäre eine Diagnose oft schneller da, als sie zehn Ärzte stellen können,“ erklärte Dorothee Bär, designierte Staatsministerin für Digitales im 4. Kabinett Merkel, am 05.03.2018 in einem Interview mit BILD. Und weiter: „Wir brauchen … endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert.“

Was Frau Bär hier – unisono mit Jens Spahn Datenschutz ist was für Gesunde (CDU), designierter Nachfolger des amtierenden Gesundheitsministers Hermann Gröhe fordert – ist ein Angriff auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die richtige Antwort darauf gab Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein:  „Zum Glück ist es eben nicht so wie im 18. Jahrhundert, als Datenschutz ein Fremdwort war und sich die Idee der Grundrechte noch nicht weithin durchgesetzt hatte. Auch die Unterstellung, Datenschutz sei ein Verhinderer der Digitalisierung, ist falsch. Wichtig ist aber, dass die Grundrechte von Anfang an mitbedacht und in die entwickelten Lösungen eingebaut werden. Datensparsamkeit und Zweckbindung sind keineswegs überholt, sondern gehören weiterhin zum Fundament für eine demokratische Informationsgesellschaft. Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten? weiterlesen

Patientengeheimnis: Vertrauen ist gut – doch eine Kontrolle soll wegfallen!? Drohende Verschlechterungen im Entwurf für das neue Bundesdatenschutzgesetz

Marit Hansen, Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hat in einer Stellungnahme vom 09.03.2017 Nachbesserungen am Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz gefordert, über das der Bundesrat am 10.03.2017 abstimmt. Ihre Kritik am bisherigen Gesetzentwurf fasst sie in vier Punkten zusammen:

1. Fehlende Kontrolle von Berufsgeheimnisträgern

… Wir alle müssen uns irgendwann Ärzten, Therapeuten und Apothekern anvertrauen. Wir alle wollen darauf vertrauen können, dass unsere (Patienten-)Geheimnisse sicher geschützt werden. Dabei ist Vertrauen gut, aber manchmal ist Kontrolle nötig. Diese Kontrolle wird bisher durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden wahrgenommen… Dieses funktionierende Kontrollsystem soll nun ohne Not beseitigt werden. Der Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht vor, dass die Kontrollbefugnis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden wegfällt, wenn die fraglichen Daten der Schweigepflicht unterliegen. Und ersetzt werden soll die Kontrolle durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit: Nichts. Künftig könnte das ULD nicht mehr die Fälle aufklären, wenn Patienten Fragen zur fehlenden Diskretion in einer Arztpraxis haben, zu falschen Angaben in der Pflegeakte, zu Patientendaten, die auf dunklen Wegen zu Krankenkassen, Pharmaunternehmen oder privaten Versicherungen wandern, zu Computern, die gehackt wurden, oder zu Dienstleistern, die per Handschlag mit der Verarbeitung von Patientendaten beauftragt werden. Hinzukommt, dass die Bundesregierung gerade mit einem anderen Gesetzentwurf es den Berufsgeheimnisträgern erleichtern will, externe Auftragsverarbeiter einzusetzen. Auch deren Tätigkeit soll nach dem BDSG-Entwurf der Datenschutz-Kontrolle entzogen sein

2. Beschränkung der Betroffenenrechte

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