Diese Frage wirft ein Leserbriefschreiber in der Frankfurter Rundschau auf:
Und er nennt Zahlen, die von offizieller Seite bestätigt werden:
Quelle: Statistisches Bundesamt
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen:
- Wie erklären die Befürworter der sogenannten „Widerspruchslösung“, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Bundestagsabgeordneten Dr. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Petra Sitte (Linke) u. a. den Widerspruch zwischen der hohen Zahl von verstorbenen Menschen, die zu Organspenden bereit waren und der deutlich niedrigeren Zahl von Transplantationen?
- Und woher nehmen dann die Befürworter der sogenannten „Widerspruchslösung“ die Begründung für ihren Gesetzentwurf, nach dem ausnahmslos alle Personen als Organ- oder Gewebespender gelten, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten einen Widerspruch gegen eine Organ- oder Gewebeentnahme nachweislich erklärt.
Denn: Sollte dieser Gesetzentwurf zu geltendem Recht werden, würde ein sterbender Mensch im Zweifel mit seinen noch “funktionstüchtigen” Organen zum menschlichen Ersatzteillager werden. Dies stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und gegen die Würde des Menschen dar.