Oberlandesgericht (OLG) Koblenz: Knicken, lochen, abheften – bei Laborbefunden verletzt dies die Sorgfaltspflicht eines Arztes

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 25.09.2017 (Aktenzeichen: 5 U 427/17) einem Hausarzt zur Zahlung von Schmerzensgeld i. H. V. 30.000 Euro verurteilt, weil er den Bericht über die Laborwerte einer Patientin nicht gelesen hatte. Die Labordaten wiesen aber auf eine lebensbedrohliche Erkrankung hin, an der die Patientin wenige Monate später starb.

Wegen seines Versäumnisses verklagten die Eltern der Verstorbenen den Hausarzt auf Schmerzensgeld. Erfolgreich! – so die Entscheidung des OLG Koblenz.

Der Hausarzt argumentierte im Verfahren vor dem OLG, , dass die Laborbefunde für eine anstehende Kieferoperation benötigt wurden und deshalb der Kieferchirurg sowie der dortige Anästhesist die Laborwerte hätten auswerten müssen, was diese nach Feststellung des OLG ebenfalls nicht gemacht hatten.

Das OLG Koblenz erklärte dem Beklagten: Ärzte müssten in ihrer Praxis sicherstellen, dass Laborbefunde zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden. Dies gelte selbst dann, wenn PatientInnen zwischenzeitlich nicht in der Praxis erscheinen würden.

Ein Gedanke zu „Oberlandesgericht (OLG) Koblenz: Knicken, lochen, abheften – bei Laborbefunden verletzt dies die Sorgfaltspflicht eines Arztes“

  1. Gut, das Gericht bekräftigt die Sorgfaltspflicht.

    Aber was hat der Beitrag (mit dem betonten Schmäh gegen ungenutzt abgeheftete Papier-Befunde) mit dem Blog zu tun, und was will er hier an diesem Ort sagen? Es liest sich wie:

    „Liebe Ärzte, holt Befunde lieber stets elektronisch ein und stattet Euch mit Software aus, die immer alles mit allem zusammenführt und vergleicht?“
    So eine integrierte Datenbank hätte dem Arzt da tatsächlich einen roten Warnhinweis auf den Bildschirm malen können. Also: „Lieber alles mitmachen, denn ohne e-Health, managed Care, praxisübergreifende Datenhaltung usw. seid Ihr Ärzte auch haftungstechnisch die Gelackmeierten.?

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