In einem Beitrag, der in der Fachzeitschrift NeuroTransmitter 11/2023 veröffentlicht wurde, informiert Dr. med. Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in München und einer der Sprecher*innen des Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht über Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Wir zitieren:
„KI-Visionen zur Aufzeichnung von Praxisgesprächen
… Das Vertrauen in das Gesundheitsdatenvernetzungsprojekt wird schließlich auch durch Visionen geschmälert, wie sie Prof. Dr. Karl Lauterbach auf der Data For Health Conference im Juni 2023 entfaltet hatte. So sprach er davon, dass neue KI Systeme Daten dadurch generieren könnten, dass sie beim Patientengespräch zuhören würden. Zeit mitPatientinnen und Patienten zu verbringen, erzeuge demnach gleichzeitig strukturierte Daten: ‚Wir gewinnen die Daten also auf ganz neue Art, während wir mit einander interagieren.‘ Dabei befürchtet Lauterbach fraglos Widerstand: ‚Es wird einen Kulturkrieg geben. Eine kleine laute Minderheit wird sich dagegen auf lehnen, aber die Regierung inklusive des Kanzlers ist fest entschlossen, hierfür die Regeln zu ändern, eine viel bessere Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten, um sie ethisch und verantwortungsvoll für wissenschaftlich spannende Projektezu nutzen.‘…“
Die ärztliche Schweigepflicht (das Arztgeheimnis – § 203 StGB), würde gründlich Schaden nehmen, wenn sich diese Visionen des Ministers durchsetzen würden.
Wer in Zweifel zieht, dass Lauterbach diese Äußerungen gemacht hat, möge sich seinen Vortrag in englischer Sprache auf YouTube (dort ab 4:36:15 Std.) anhören.
Vielen Dank für diesen Hinweis. Mir scheint, dass es noch eine Weile dauern wird, bis neben Patientin/Patient und Arzt/Ärztin dann noch als Drittes ein Amazon Alexa- oder Apple Siri-analoges Aufnahmegerät mitlaufen und eine KI die Aufnahme auswerten wird. Wenn Aufnahme und Auswertung lokal in der Praxis erfolgen, ließe sich die Technik dann mit dem Arztgeheimnis verbinden?