Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, übt im Hessischen Ärzteblatt (Ausgabe 12/2019, Blatt 2) massive Kritik an Inhalt und Tempo der Gesetzgebungsmaschinerie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Der Beitrag beginnt mit der Feststellung „Das Arbeitstempo von Bundesgesundheitsminister Spahn ist ja mittlerweile berühmt-berüchtigt (Stichwort: 18 Gesetze und Verordnungen in 18 Monaten Regierungszeit). Nun könnte man es sich einfach machen und sagen: Wo gehobelt wird, da fallen auch Spä(h)ne. Aber zwischen einem Span und einem groben Schnitzer sehe ich doch gravierende Unterschiede.“
U. a. am Beispiel des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) wird die Kritik dann konkreter: „… nun zu den Gesundheitsdaten. Erst wenige Tage vor der Sitzung des Bundestags zum Digitale-Versorgung-Gesetz wurde der Gesetzentwurf noch eilig nachgebessert, war doch im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, dass die Kassen die Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten dem Spitzenverband der Kassen melden sollten. Erst hier war eine Pseudonymisierung ohne Verschlüsselung mit daran anschließender Weiterleitung an ein neues Forschungszentrum vorgesehen. Datenschützer halten das keineswegs für ausreichend, denn die sogenannten Routinedaten enthalten unter anderen Informationen zu Geschlecht, Wohnort und Alter des Versicherten, aber auch Diagnosen und Rezeptverordnungen, und lassen damit die Identifizierung einzelner Patienten durchaus zu.Die Konsequenzen brauche ich an dieser Stelle nicht auszumalen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber fordert übrigens eine Widerspruchsmöglichkeit…“
Zur Erhöhung der Honorarkürzung von bisher einem Prozent auf 2,5 Prozent für ärztliche Praxisinhaber, die den Anschluss an die Telematikinfrastruktur noch nicht vollzogen haben, stellt der Präsident der Landesärztekammer Hessen fest: „In unserem Bundesland ist eine nicht unerhebliche Zahl der Praxen noch nicht angeschlossen und viele davon ganz bewusst, weil sie dem Datenschutz nicht vertrauen und stattdessen sogar bereit sind, besagte Honorarkürzungen in Kauf zu nehmen…“
Es wäre wünschenswert, dass diesem Beispiel der Kritik an Spahns Digitalisierungs-Hype auch Interessenberbände von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen folgen würden. Das wäre eine wirkungsvolle Unterstützung all derer, die sich mit der Verweigerung des Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur dem Schutz des Arztgeheimnisses und der Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Patient*innen verschrieben haben.