Jens Spahn, Corona, die Fälschung von Impfpässen und § 267 StGB

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist für seine gesetzgeberische Umtriebigkeit schon im Sommer 2019 vom Ärzteblatt alsMinister Fleißig bezeichnet worden, weil er zum damaligen Zeitpunkt bereits16 Gesetze in 16 Monaten“ auf dem Weg gebracht hatte. Während Spahn bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Gesetzes-Tsunami in Gang gesetzt hat und mit immer neuen Gesetzentwürfen diesen Tsunami immer weiter verstärkt, hat er in der Corona-Pandemie nach anfänglich entschlossenem Handeln in den letzten Monaten durch Nichtstun, Fehl- und fragwürdige Entscheidungen „geglänzt“.

Aber jetzt, nach einem scheinbar absehbaren baldigen Ende der Corona-Pandemie und dem verständlichen Wunsch vieler Menschen nach Rückkehr in die vor-Corona-Normalität mit Urlaubsreisen, Shopping, Besuch kultureller Events und Essen außer Haus, dreht Spahn wieder auf. Einerseits auch hier mit dem Drängen auf „digitale Lösungen“, den digitalen Impfpass, , andererseits mit der Drohung, einen neuen Straftatbestand „Fälschung von Impfpässen“ in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Mit dem retweeten dieses Tweets von @zeitonline hat Jens Spahn einerseits die inhaltliche Richtigkeit dieses Beitrags in der Zeit bestätigt, aber andererseits den Spott von Juristen herausgefordert.

Und auch diese Frage ist berechtigt:

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