Hessen: Notärzt*innen und Rettungssanitäter*innen sollen Zuträger*innen für Polizei und Staatsanwaltschaft werden

Die Koalitionsparteien CDU und Grüne haben am 13.06.2018 im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessisches Rettungsdienstgesetzes (HRDG) eingebracht. Damit soll nicht nur das Pilotprojekt Telenotarzt im Main-Kinzig-Kreis eine rechtliche Basis erhalten; zugleich ist auch geplant, dass Polizei und Staatsanwaltschaften Zugriff auf die Personendaten erhalten sollen, die das Personal der Rettungsdienste im Rahmen der Notfall- und Akutbehandlung erhebt.

Zu diesem Zweck soll § 17 HRDG erweiter werden. Bisher ist die Weiterverarbeitung der bei einem Notfalleinsatz erhobenen personenbezogenen Daten erlaubt

  1. “zur weiteren Versorgung der rettungsdienstlich versorgten Personen,
  2. zur Unterrichtung von Angehörigen, soweit die rettungsdienstlich versorgte Person nicht ihren gegenteiligen Willen kundgetan hat oder sonstige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Übermittlung nicht angebracht ist,
  3. zur Abrechnung der Leistungserbringer,
  4. bei Einbeziehung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und des privatärztlichen Bereitschaftsdienstes,
  5. zur Auswertung im Bereich der medizinischen Qualitätssicherung”

Mit Ihrer Gesetzentwurf zur Änderung des HRDG sollen 2 weitere Punkte aufgenommen werden:

  1. “zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung,
  2. zur Personenauskunft bei Großschadensereignissen und Katastrophen an die zuständigen Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden” (Gesetzentwurf S. 6)

Insbesondere mit der Aufnahme der Worte “zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung” werden die Einsatzkräfte der Rettungsdienste damit ungewollt zu Zuträger*innen von Polizei und Staatsanwaltschaft gemacht.

In der Begründung des Gesetzentwurf wird dazu lapidar festgehalten:

 

(Gesetzentwurf S. 10/11)

Dass “Gefahrenabwehr” oder “Strafverfolgung” gelitten hätten, weil Rettungskräfte die ihnen bekannten Personen- und Gesundheitsdaten bisher nicht an Polizei- und Staatsanwaltschaft weitergeben dürfen, wird in der Begründung nicht durch Fakten belegt sondern lediglich behauptet.

Dieses in seine Konsequenz nicht unmaßgebliche Detail im Gesetzentwurf zur Änderung des Hessisches Rettungsdienstgesetzes (HRDG) reiht sich nahtlos ein in die anderen mit der Mehrheit von CDU und Grünen vom Hessischen Landtag beschlossenen Verschärfungen im Hessischen Verfassungsschutzgesetz und im Polizeirecht (HSOG).

Aber auch die Ausdehnung der Datennutzung auf “Personenauskunft bei Großschadensereignissen und Katastrophen” lässt sich dem Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz so nicht entnehmen.

 

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