Am 30.11.2020 erließ die estnische Datenschutzaufsichtsbehörde eine Strafe von 100.000 Euro für drei Apothekenketten, die aufgrund des Zugangs zu ihrem persönlichen Identifikationscode die Einsichtnahme in die aktuellen Rezepte einer anderen Person ohne deren Zustimmung in der Umgebung der E-Apotheke erlaubten. In einer Information des Europäisches Datenschutzausschusses vom 08.12.2020 wird mitgeteilt, dass die Behörde „es für dringend notwendig (hielt), die Anzeige gültiger Rezepte an Dritte in E-Apothekenumgebungen auf der Grundlage persönlicher Identifikationscodes auszusetzen, da es keine rechtliche Grundlage für eine solche Anzeige gibt… Als der Anwalt der Datenschutzinspektion die E-Apotheken-Umgebungen prüfte, konnte er über das Chat-Fenster schnell auf die Rezeptinformationen anderer Personen zugreifen. Zunächst mussten sie im Chat-Fenster wählen, ob sie ihre eigenen Verschreibungsinformationen oder die Verschreibungsinformationen einer anderen Person abfragen wollten, und wenn sie den persönlichen Identifikationscode einer anderen Person eingaben, wurden die entsprechenden Informationen verfügbar. Nur eine der drei Apothekenketten hatte eine Lösung, die eine vorherige Bestätigung erforderte, ob die Person das Recht hat, die oben genannten Informationen einzusehen…“ Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator
Estland wird von den Befürworter*innen der Telematik-Infrastruktur seit vielen Jahren als Vorbild auch für das deutsche Gesundheitswesen benannt. Die mit der aktuellen Meldung bekannt gewordene Problematik ist nicht der erste Fall eines Datenschutz-Problems in Estland, wie hier, hier und hier an unterschiedlichen Problemstellungen deutlich wird.