Dorothee Bär (CSU): Abgesang auf den Schutz von Patienten- und Gesundheitsdaten?

„…auch im Gesundheitsbereich liegen so viele Chancen! Könnten Daten deutscher Patienten mit weltweiten Datenbanken abgeglichen werden, wäre eine Diagnose oft schneller da, als sie zehn Ärzte stellen können,“ erklärte Dorothee Bär, designierte Staatsministerin für Digitales im 4. Kabinett Merkel, am 05.03.2018 in einem Interview mit BILD. Und weiter: „Wir brauchen … endlich eine smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen. Tatsächlich existiert in Deutschland aber ein Datenschutz wie im 18. Jahrhundert.“

Was Frau Bär hier – unisono mit Jens Spahn Datenschutz ist was für Gesunde (CDU), designierter Nachfolger des amtierenden Gesundheitsministers Hermann Gröhe fordert – ist ein Angriff auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die richtige Antwort darauf gab Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein:  „Zum Glück ist es eben nicht so wie im 18. Jahrhundert, als Datenschutz ein Fremdwort war und sich die Idee der Grundrechte noch nicht weithin durchgesetzt hatte. Auch die Unterstellung, Datenschutz sei ein Verhinderer der Digitalisierung, ist falsch. Wichtig ist aber, dass die Grundrechte von Anfang an mitbedacht und in die entwickelten Lösungen eingebaut werden. Datensparsamkeit und Zweckbindung sind keineswegs überholt, sondern gehören weiterhin zum Fundament für eine demokratische Informationsgesellschaft.

Datenschutz-Grundsätze sind also nicht veraltet, sondern müssen in die smarte Technik Eingang finden, um den Risiken durch Datenkraken und Sicherheitslücken entgegenzuwirken. Die Wirtschaft, Forschung und Politik sind gefordert, solche innovativen Lösungen voranzubringen. Der Datenschutz des 21. Jahrhunderts in unserer Welt, in der bald alles mit allem vernetzt wird, muss in Produkten und Infrastrukturen endlich zur Selbstverständlichkeit werden… „

Schreibe einen Kommentar