Viele gesetzlich versicherte Menschen in Deutschland haben es schon erlebt: Ein Besuch bei Fachärzt*innen wird notwendig. Die Suche im Telefonbuch oder im Internet beginnt. Wo finde ich eine entsprechende Praxis? Dann der Anruf. Warteschleife, Musik, Warteschleife, Musik, nach einigen Minuten automatische Abschaltung der Verbindung. Neuer Anruf. Gleiches Spiel. Dritter vierter, fünfter Anruf. Irgendwann hebt jemand den Hörer ab. Fragt nach dem Anliegen. Die zweite Frage dann: Sind Sie privat versichert oder Kassenpatient*in? Wenn letzteres bejaht wird die Mitteilung: Wir nehmen keine neuen Kassenpatient*innen an. Ende Gelände!
Warum ist das so?
Der Augenarzt Dr. Stephan Kehrein aus Kriftel (Main-Taunus-Kreis) erklärt auf seiner Homepage, warum er sich außer Stande sieht, gesetzlich Versicherte ab 2023 in seiner Praxis als neue Patient*innen anzunehmen. In einem Beitrag mit dem Titel „Eilmeldung – 10.01.2023“ nimmt er Bezug auf die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Abschaffung der Neupatienten-Regelung.
Diese wurde 2019 – neben anderen gesetzlichen Regelungen, z. B. zur elektronischen Patientenakte (ePA) – im Zuge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes eingeführt. Es war damit beabsichtigt, dass die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel bereitstellen müssen, damit Versicherte schneller einen Termin bekommen beziehungsweise einen Facharzt konsultieren können. Zum Ende des Jahres 2022 wurde diese Regelung wieder außer Kraft gesetzt und hat dadurch die (zeitnahe) Inanspruchnahme fachärztlicher Leistungen durch gesetzlich versicherte Patient*innen weiter verschlechtert.
Weitere Informationen zur Abschaffung der Neupatienten-Regelung:
- Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV);
- Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB),
- Bericht in der Frankfurter Neuen Presse über ein Gespräch mit Dr. Kehrein.