Die Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) ist aktuell der größte Hotspot der Corona-Pandemie in Deutschland. „Rund 5.800 Tests wurden bisher gemacht, 3127 Befunde liegen bereits vor, davon sind 2.098 negativ und 1.029 positiv. Gegenüber den anfänglichen Zahlen, da wurden die Tests vor allem in der Zerlegung gemacht, ist das Verhältnis von negativen und positiven Befunden deutlich besser geworden. In der Zerlegung war waren vier von fünf Tests positiv, jetzt liegt die Quote bei jeden drittem Befund.“ Das meldet der Landkreis Gütersloh am 20.06.2020.
„Von den 16.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe Tönnies sind rund 50 Prozent bei Werkvertragspartnern angestellt“ – so das Unternehmen des Corona-Schweinebarons Clemens Tönnies in einer beschönigenden Selbstdarstellung.
Die Süddeutsche Zeitung vom 20.06.2020 informiert, dass der Landkreis Gütersloh große Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Adressen der betroffenen Beschäftigten hatte. Nachdem am 19.06.2020 immer noch 30 Prozent der Adressen der betroffenen Beschäftigten gefehlt hätten, hätten sich der Kreis Gütersloh und der Arbeitsschutz in der Nacht zum Samstag Zugriff auf die Personalakten der Firma Tönnies verschafft. Die Zeitung zitiert Clemens Tönnies, Miteigentümer der Unternehmensgruppe Tönnies Holding mit dem Satz „Wir haben datenschutzrechtliche Probleme„.
Das Unternehmen sei aufgefordert worden, alle Adressdaten der Beschäftigten mit Werkverträgen an die Behörden zu melden. Laut Werkvertragsrecht dürfe das Unternehmen die Adressen der betreffenden Arbeiter nicht speichern. Einige Dienstleistungsunternehmen hätten große datenschutzrechtliche Bedenken geäußert und seien nicht bereit gewesen, ohne eine schriftliche Anforderung die Daten herauszugeben.
Die WELT zitiert Tönnies in einem Beitrag vom 20.06.2020 Tönnies dagegen mit der Aussage „Wir haben eine Pandemie. Datenschutz muss hinten anstehen“.
Quelle: @Peter_Schaar
Quelle: @UlrichKelber
Nein, Herr Tönnies! Auch in der Corona-Pandemie sind die Vorgaben des Europ. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten. Und nicht „wir haben eine Pandemie“ – die Pandemie haben Sie in Ihrem Unternehmen in Rheda-Wiedenbrück. Und die haben Sie nicht wg. der DSGVO oder dem BDSG. Den Corona-Hotspot in Ihrem Unternehmen gibt es, weil in Ihrem Unternehmen Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz seit Jahren Fremdwörter sind und die Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dabei alle Hühneraugen zugedrückt haben und ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen sind.