Ein Versicherter, der gegenüber der TK Widerspruch gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) eingelegt hat, erhielt von seiner Krankenkasse ein Schreiben, in dem der Satz steht: „Wenn Ihre ePA gelöscht wurde, können Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer keine Daten mehr austauschen.“
Diese Feststellung kann verunsichernd wirken und tut dies auch. Aber sie ist falsch!
Schreiben der TK an einen Versicherten
Zum einen wirbt die gematik für ihr Produkt KIM (Kommunikation im Medizinwesen), in dem sie erklärt: „Keine Arztbriefe per Post, keine Befunde per Fax: Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist es einfacher und schneller, Daten von Patientinnen und Patienten weiterzugeben. Untersuchungsergebnisse oder wichtige Nachrichten für die Versorgung können per KIM-E-Mail vom Fach- zum Hausarzt oder direkt an die Klinik geschickt werden…“ Per „KIM-E-Mail“ – und damit ganz ohne Hilfe einer ePA.
Zum anderen ist es weiterhin möglich – ganz „old school“ – Arztbriefe und andere Dokumente in Schriftform zu verfassen und an die Patient*innen und andere Ärzt*innen weiter zu geben.