Der Augenarzt Gernot Petzold aus Kulmbach hat Klage eingereicht beim Sozialgericht München gegen die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Er will den Honorarabzug von 2,5 Prozent der Kassen-Vergütung nicht hinnehmen, die die KVB vornimmt, weil er sich standhaft weigert, sich an die Telematikinfrastruktur der gematik anschließen zu lassen. Der Arzt sieht dadurch seine ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheit der Patientendaten gefährdet.
Nach Angaben der KVB sind ca. 1.600 (= 9,1 %) der ca. 17.600 Praxen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in Bayern auch zwei Jahre nach dem gesetzlich verordneten Zwang nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.
Das Sozialgericht München hat vor wenigen Tagen die Klage des Arztes abgewiesen. Aber auch nach seiner Niederlage vor Gericht bleibt Gernot Petzold bei seiner Haltung. Er kündigte lt. Medienberichten Berufung an. Notfalls werde er bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof ziehen, so seine Ansage nach der Verhandlung beim Sozialgericht München.