Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Deutschen Apothekerverbands (DAV) vom 13.02.2024 hervor.
Die Interessenvertretungen der Ärzt*innen und Apotheker*innen sind unzufrieden mit der geplanten Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie erheben zwar keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die opt-out-ePA für alle gesetzliche krankenversicherten Menschen in Deutschland, machen aber auf Schwachstellen, datenschutzrechtliche Mängel und mangende Praktibilität der ePA für die Praxis aufmerksam. So erklären die genannten Verbände u. a.:
„Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden. So ist z. B. keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA ist ebenfalls nicht vorgesehen. Zwar soll der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden. Letztlich haben diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt hat.“
Dies hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) leider nicht gehindert, die 51-Prozent-Mehrheit des Ministeriums in der Gesellschafterversammlung der gematik zu nutzen, um seine Planungen gegen die Kritik der Fachverbände durchzusetzen.