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Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verfahren vor Einwilligung in medizinische Eingriffe

Zur Aufklärung über medizinische Eingriffe muss ein mündliches Gespräch gehören, das über schwerwiegende und seltene Risiken aufklärt. Schriftliche Unterlagen können nur als Stütze dienen, etwa zur Wiederholung des Gesagten.

Das stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.11.2024, Aktenzeichen: VI ZR 188/23) fest. Der BGH gab damit der Revision eines Patienten statt, der seinen Arzt wegen fehlerhafter Aufklärung über OP-Risiken verklagt hatte. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Verfahren vor Einwilligung in medizinische Eingriffe weiterlesen