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Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz: Sollen „Berufsgeheimnisträger“ (ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenhäuser) künftig außerhalb der Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden bleiben?

Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, hat in einem Beitrag vom 27.03.2017 über die Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zum Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) informiert. Mit diesem Regelwerk soll das Bundesdatenschutzgesetz an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden. Schaar informiert über eine geplante Neuregelung, die – so seine Bewertung – „bisher wenig Aufmerksamkeit hatte, obwohl sie von zentraler Bedeutung für den Schutz der Privatsphäre ist“:

Wenn sich die Bundesregierung mit ihren Vorstellungen durchsetzt, wird die Datenschutzkontrolle bei <Berufsgeheimnisträgern> drastisch eingeschränkt Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz: Sollen „Berufsgeheimnisträger“ (ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenhäuser) künftig außerhalb der Kontrolle der Datenschutzaufsichtsbehörden bleiben? weiterlesen