Die niederländische Behörde für personenbezogene Daten (Autoriteit Persoonsgegevens – AP) verhängte ein Bußgeld in Höhe von 440.000 Euro gegen das Amsterdamer Krankenhaus OLVG. Das Krankenhaus hatte zwischen 2018 und 2020 zu wenige Maßnahmen ergriffen, um den Zugriff unberechtigter Mitarbeiter*innen auf medizinische Akten zu verhindern. Dies lag an der unzureichenden Kontrolle darüber, wer sich welche Datei ansah und an der unzureichenden Sicherheit der Computersysteme. Nach der Untersuchung des AP hat das OLVG die geforderten Verbesserungen umgesetzt.
Die Datenschutzaufsichtsbehörde AP begann die Ermittlungen nach einem Hinweis eines besorgten Bürgers, Signalen aus den Medien und zwei Datenpannen beim OLVG. Dabei hatten Werkstudent*innen und andere Mitarbeiter*innen auf Krankenakten zugegriffen haben, ohne dass dies für ihre Arbeit notwendig war. Niederlande: Krankenhaus wegen unzureichender Sicherung von Krankenakten mit Bußgeld i. H. v. 440.000 € belegt weiterlesen