Schlagwort-Archive: GZSO

Offener Brief Wolfgang Wodargs an den Bundespräsidenten

Wolfgang Wodarg hat eine breite Wirkungshistorie als Arzt und Gesundheitspolitiker. Sein offener Brief an den Bundespräsidenten, mit dem er den derzeit stattfindenden Abbau von Patientenrechten durch die Gesetzgebung des Herrn Spahn kritisiert, hat daher besonderes Gewicht. Wir zitieren daher diesen Brief in Gänze.

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

als Ärzte und als in Praxen und Kliniken Beschäftigte im Gesundheitswesen haben wir gelernt, die Geheimnisse unserer Patienten zu schützen.
Nur deswegen können sich diese uns zurecht anvertrauen.
Wenn wir unsere Schweigepflicht brechen, können wir dafür ins Gefängnis kommen, denn wer sich hilfesuchend an uns wendet, der braucht den besonderen Schutz seiner Privatsphäre.

Selten waren Sorgen um unser gemeinsames höchstes Gut – die Würde des Menschen und die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – so berechtigt wie in den letzten Monaten.

Seit Amtsantritt des derzeitigen Gesundheitsministers kommen aus seinem Hause in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung durch die Legislative, in denen die Persönlichkeitsrechte von Patienten und Versicherten im wahrsten Sinne des Wortes zu Markte getragen werden. Offener Brief Wolfgang Wodargs an den Bundespräsidenten weiterlesen

Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO): Datenschutzrechtlich mehr als nur zweifelhaft

Vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett einen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet. „Verkauft“ wurde er von Spahn mit dem Hinweis, er enthalte lediglich technisch-organisatorische und finanzielle Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsabläufe bei Organspenden, aber keinerlei Regelungen zu dem von ihm gewünschten Paradigmenwechsel zur sogenannten „Widerspruchslösung„.

Beim Blick in den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf ist aber festzustellen, dass er ebenfalls Regelungen enthält, die die Würde des Menschen (Art. 1 Grundgesetz) und das Selbstbestimmungsrecht (Art.2 Grundgesetz), auch über den eigenen Körper, in Frage stellen. Deutlich wird das im Gesetzentwurf beim Blick auf einen Änderungsvorschlag, bezogen auf  die §§ 9a und 9b des Transplantationsgesetzes – TPG. Im Gesetzentwurf von Spahn ist zu lesen: Gesetzentwurf für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO): Datenschutzrechtlich mehr als nur zweifelhaft weiterlesen