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„Mein ärztliches Gewissen und die Arztgeheimnis-Cloud“

Unter diesem Titel hat Wilfried Deiß, Facharzt für Innere Medizin und Hausarzt in Siegen, seit vielen Jahren engagiert in der Auseinandersetzung um die Digitalisierung im Gesundheitswesen, einen neuen Beitrag veröffentlicht.

Was viele Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen in diesen Tagen bewegt, hat er unter der Fragestellung Digitalisierung im Gesundheitswesen – eHealth-Gesetz befolgen oder verweigern? überprüft. Lesenswert! – nicht nur für seine Fachkolleg*innen; auch für Versicherte und Patient*innen.

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Der #BER des Gesundheitswesens: Die elektronische Gesundheitskarte

#BER, der Berliner „Hauptstadtflughafenist das Synonym für Chaos und Ineffizienz bei Großprojekten.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGk) steht dem in keiner Weise nach. Der neueste Beleg dafür: „Telematik-Infrastruktur: Gesundheitsministerium verschiebt Starttermin auf Ende 2018“. Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Stichtag für die Anbindung von Ärzten und Psychotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur wird danach um ein halbes Jahr auf 31.12.2018 verschoben. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium. Eine entsprechende Verordnung werde derzeit erarbeitet. Damit verschiebt sich entsprechend auch der Rollout für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der Start des Versichertenstammdatenmanagements. Grund für die Terminverschiebung sind Verzögerungen bei der Bereitstellung der für die Anbindung nötigen Konnektoren durch die Hersteller.

Damit sind die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die er 2015 vollmundig vor Verabschiedung des E-Health-Gesetzes verkündete, erneut als unrealistisch und lebensfremd gekennzeichnet worden.

Grund zur Freude besteht dennoch nicht. Denn was leider zu Lasten der Versicherten festgestellt werden muss:

  1. Mit dem E-Health-Gesetz wurden in § 15 Abs. 6 SGB V die Zugangsvoraussetzungen für notwendige ärztliche Behandlungen für aktive eGk-Gegnerinnen maßlos verschärft, sie erhalten von vielen Krankenkassen nicht mehr wie früher Ersatzbescheinigungen, über die ÄrztInnen die Versicherungsleistungen abrechnen können.
  2. Jede Panne bei der Einführung der eGk und des telematischen Systems im Gesundheitswesen verteuert die Kosten für die Versichertengekeinschaft. Nach feststellung der Innungskrankenhasse (IKK) belaufen sich die bisherigen Kosten auf knapp 1,7 Mrd. €. Und schneller als im Sekundentakt kommt jeweils ein Euro dazu.

IKK-Kostenuhr, Stand 03.08.2017, 12:32:24 Uhr

Quelle: Homepage des IKK e. V. 

eHealth-Gesetz: Branche im Goldrausch

Am 3. Dezember hat der deutsche Bundestag das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ in dritter Lesung verabschiedet. Die eHealth-Branche macht sich nun Hoffnungen auf einträgliche Geschäfte mit innovativen Dienstleistungen unter Nutzung von Patientendaten. Diese fallen bei der durch die Krankenkassen (also alle gesetzlich Krankenversicherten) finanzierten digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen quasi als „natürlicher Rohstoff“ an. Auf diese begehrte Resource möchten sich eHealth-Dienstleister nun die „Schürfrechte“ sichern.

Laut Bundesgesundheitsministerium hat die Gesundheitsbranche mit 11,2 % einen nicht unerheblichen Teil an unserem Bruttoinlandsprodukt:
Die deutsche Gesundheitswirtschaft hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für den Standort Deutschland. Die Gesundheitsausgaben beliefen sich im Jahr 2013 auf rund 315 Mrd. Euro – das entspricht 3.910 Euro je Einwohner und einem Anteil von 11,2 v. H. am Bruttoinlandsprodukt. Im Kernbereich der Gesundheitswirtschaft werden 70 % der Ausgaben durch die sozialen Sicherungssysteme finanziert. Allein die Ausgaben der GKV betrugen im Jahr 2013 rd. 194 Mrd. Euro (2012: 185 Mrd. Euro). Der Anteil der PKV an den Gesundheitsausgaben belief sich im Jahr 2012 auf rd. 28 Mrd. Euro. Im zweiten Gesundheitsmarkt fließen knapp 76 Mrd. Euro in Konsumausgaben (Stand: 2014).

Zudem sieht das Ministerium diese Branche weiter auf Expansionskurs:
Die Gesundheitswirtschaft ist eine Wachstumsbranche auf Expansionskurs. Ihre Bruttowertschöpfung ist im Zeitraum von 2007 bis 2013 jährlich im Schnitt um 3,5 Prozent gestiegen – deutlich schneller als die Gesamtwirtschaft mit 2,4 Prozent Wachstum.
Ein guter Teil dieses Wachstums dürfte der in den letzten Jahren stark gewachsenen Gesundheits-IT-Branche („eHealth“-Branche) zuzurechnen zu sein. Und die reagiert erfreut auf das eHealth-Gesetz, ebenso die Börse: Zum 7. Dezember, also direkt nach der Verabschiedung im Bundestag konnten Firmen wie CompuGroup Medical, Cerner Corporation und SAP deutliche Kursgewinne verzeichnen, die beispielsweise bei CompuGroup Medical ca. 10 % ausmachten. Für sich genommen wäre das noch nicht bemerkenswert, da der DAX insgesamt an diesem Tag einen Sprung nach oben machte. Interessant ist jedoch, dass der DAX in der folgenden Woche mehr als diesen Kursgewinn wieder einbüßte, die eHealth-Branche ihren Kursanstieg jedoch unbeschadet halten konnte.

Die Wachstumserwartungen beruhen jedoch wohl weniger auf der Hoffnung, künftig mehr Kranken mehr Behandlung angedeihen zu lassen, sondern auf dem wirtschaftlichen Potenzial der Verarbeitung von Gesundheitsdaten. „Die Digitalisierung bietet ein ähnlich großes Potenzial für die Gesundheitsversorgung wie die Erfindung des Penicillins oder die Entschlüsselung des menschlichen Genoms„, meint Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Sie kann Prävention und Therapie von Krankheiten entscheidend verbessern, zum Beispiel indem sie die telemedizinische Versorgung von chronisch kranken Menschen auf dem Land ermöglicht. Doch Regularien, die längst durch den technologischen Fortschritt obsolet geworden sind, haben die Entfaltung dieses Potenzials bisher gehemmt“.
Natürlich werden hier möglichst wünschenswert erscheinende Anwendungen genannt, ein Abbau der „hemmenden Regularien“ ermöglicht aber auch Anwendungen, von denen nicht die Patienten, sondern vor allem die eHealth-Unternehmen profitieren.
Der Hoffnung von Herrn Rohleder, dass das Schutzniveau für unsere intimsten Daten abgesenkt werden möge, gibt niemand geringeres als Bundeskanzlerin Merkel Nahrung, die beim Verlegerkongress „Publisher’s Summit“ am 02.11.2015 in Berlin die Hoffnung aussprach, dass der Datenschutz „nicht die Oberhand“ gewinnen dürfe. Beim 9. IT-Gipfel am 09.11.2015 präzisierte sie, Datenschutz dürfe „Big Data“ nicht verhindern. Augenscheinlich möchte sie unsere Daten zur Nutzung für die Wirtschaft frei geben.

Die Anstandsfristen, mit denen man Begehrlichkeiten an den medizinischen Daten anmeldet, scheinen zudem auf wenige Tage zusammengeschmolzen zu sein. Seit Verabschiedung des eHealth-Gesetzes ist nicht einmal eine Woche vergangen, da will SAP bereits die elektronische Patientenakte stärker anzapfen. Vermutlich wird SAP Merkels Vorlage bezüglich der Absenkung des Datenschutzes wohlwollend aufnehmen, da das doch auch für ihre Big-Data-Bestrebungen Voraussetzung ist.

Es fällt auf, dass die Politik sich in der Gesundheitspolitik vorrangig um Wirtschaftsinteressen bemüht. Aus Patientensicht ist hierzu anzumerken, dass jeder Euro, der in die gigantische IT-Infrastruktur fließt, eben nicht mehr für ärztliche Leistungen zur Verfügung steht. Am deutlichsten kann man den Abbau ärztlicher Leistungen im Bereich der Zahnmedizin beobachten, wo man sich mittlweile fragen muss, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, eine Zahnversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu haben. Hier scheinen wir uns rasch schweizerischen Verhältnissen anzunähern: Dort ist die zahnmedizinische Versorgung überhaupt nicht in der allgemeinen Krankenversicherung enthalten. Außerdem ergibt sich durch das offenbar politische gewollte Data-Mining in unseren medizinischen Daten ein erhebliches Risko für Arbeitnehmer. Wenn auf diese Weise eine bereits angeschlagene Gesundheit potentiellen Arbeitgebern bekannt wird, kann es sein, dass der Arbeitnehmer keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat. Wenn er noch vorhatte, 20 Jahre lang jedes Jahr 50000 Euro zu verdienen, kann man erkennen, dass dieses Risiko leicht in den Millionenbereich geht. Man sollte sich auch nicht damit trösten, dass deutsches Recht solche Datennutzung (noch) untersagt. Diese Datennutzung kann leicht irgendwo auf der Welt durchgeführt werden und es dürfte sehr schwer bis unmöglich sein, dort dann deutsches Recht durchzusetzen. Der einzige wirksame Schutz vor solcher „Datennutzung“ ist Datenvermeidung. Zudem steht zu befürchten, dass wenn das Abkommen TISA Realität wird, die Möglichkeit zur Auslagerung der Datenverarbeitung ins Ausland sogar verpflichtend wird.

Wir appellieren daher dringend an die Politik, einzuhalten und von der Vertretung von Wirtschaftsinteressen auf Patienteninteressen umzuschwenken und den Abbau von Bürgerinteressen zu stoppen.

Links:

http://www.bmg.bund.de/themen/gesundheitssystem/gesundheitswirtschaft/bedeutung-der-gesundheitswirtschaft.html
http://www.secupedia.info/aktuelles/bitkom-begruesst-e-health-gesetz-5208
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Merkel-Daten-sind-Rohstoffe-des-21-Jahrhunderts-2867735.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Merkel-auf-dem-IT-Gipfel-Datenschutz-darf-Big-Data-nicht-verhindern-2980126.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/SAP-will-die-elektronische-Patientenakte-staerker-anzapfen-3034827.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

Anhörung im Deutschen Bundestag zum eHealth-Gesetzesentwurf

Am 4. 11. 2015 fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zum Thema eHealth-Gesetz statt. Die Anhörung wurde aufgezeichnet und kann auf der Website des Deutschen Bundestags abgerufen werden. Zusammenfassend steht dort „Experten haben die digitale Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens am Mittwoch, 4. November, in einer Gesundheitsausschuss-Anhörung als überfällig angesehen.“ Lässt sich die Anhörung wirklich in dieser Weise auf den Punkt bringen? Wir meinen nein und haben im Folgenden einige Äußerungen aus der Anhörung zusammengestellt und kommentiert.

Die weitere Öffnung der Telematikinfrastruktur für Pflegekräfte und den Einsatz der Telematik in der Gesundheitsforschung befürwortete Dr. Christian Peters (AOK). Zudem sprach er sich gegen sektorspezifische Netze, wie das KV-Safenet aus. Seine Vorstellung ist vermutlich, dass mit der Telematikinfrastruktur eine Art Fort Knox der Netzwerke gebaut werden könne, in dem die Daten dann absolut sicher sind. Eine sehr gewagte Idee, die sich bisher noch nirgends realisieren ließ, man denke nur an den Bundestags-Hack oder die Datenlecks bei den mächtigsten Geheimdiensten dieses Planeten.

In die gleiche Kerbe schlug Dr. Doris Pfeiffer vom GKV Spitzenverband, indem sie unterstellte, dass jede Infrastruktur außer der Telematikinfrastruktur potentiell unsicher sei. Leider übersah sie dabei, dass die Telematikinfrastruktur nicht deswegen schon sicher ist, weil das im eHealth-Gesetz steht. Analog dazu müsste man ja nur in ein Gesetz schreiben, dass es keinen Raub und keinen Mord geben darf und schon wäre das Problem aus der Welt geschafft. Außerdem stellte sie klar, dass die Telematikinfrastruktur aus Versichertengeldern bezahlt wird. Hier stellt sich die Frage, ob den Versicherten bewusst ist, dass sie mit ihren Beiträgen außer medizinischen Leistungen und Verwaltungsgebühren auch noch ein Projekt bezahlen, das überwiegend – bzw. bisher ausschließlich – der Wirtschaftsförderung dient.

Dr. Silke Lüder vom Bündnis „Stoppt die eCard“ beleuchtete Aspekte wie mangelhafte Wirtschaftlichkeit und dass bis heute keine belastbare Kosten/Nutzen-Analyse vorliegt. Ebenso verneinte sie den Nutzen der freiwilligen Anwendungen, wie dem Notfalldatensatz. Im Vergleich dazu ist der bereits existierende europäische Notfallausweis auf Papier viel praktischer, weil er mehrsprachig und ohne Gerät problemlos lesbar ist, und weitaus geringere Kosten verursacht. Die Patienten, um die es eigentlich gehen sollte, sind in der Planung der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen außen vor, ebenso die Praxisärzte. Für beide sieht das Gesetz nur Zwangsmaßnahmen vor, was Silke Lüder „wenig überzeugend“ findet. Sie schlägt daher ein Moratorium bis zum Vorliegen einer realistischen Kosten/Nutzen-Analyse vor – und anschließend eine komplette Neukonzeption, die sich am Wohl der Patienten ausrichten soll.

Kai Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung machte deutlich, dass angesichts des wirtschaftlichen Werts der Patientendaten der Druck wachsen wird, diese auch für kommerzielle Nutzungen zur Verfügung zu stellen. Es sei jedoch mit dem Prinzip der staatlichen Vorsorge unvereinbar, ein System zu etablieren, das wesentlich darauf angewiesen ist, dass sorglose Patienten der Nutzung ihrer Daten zustimmen, ohne in der Lage zu sein, die Tragweite einer solchen Entscheidung abschätzen zu können. Ebenso erläuterte er, dass es schon ein Problem darstellt, wenn Daten zwar nicht zentral gespeichert, aber doch durch zentrale Strukturen hindurchgeleitet werden. Eine solche Struktur sei im Jahr 3 nach Snowden schlicht nicht mehr zeitgemäß. Er stellte fest, dass für ihn die gesetzliche Krankenversicherung ein soziales Sicherungssystem ist und nicht eine Daten-Mine für wirtschafliche Interessen, in welcher der von Kanzlerin Merkel oft beschworene „Rohstoff des 21. Jahrhunderts“ geschürft wird.

Dr. André Zilch vom CERT Europa erläuterte, dass die elektronische Gesundheitskarte nicht als Identitätsnachweis dienen kann. Sie ist als Schlüssel zu den persönlichsten Daten nicht geeignet, weil internationale Datenschutzstandards zur Prüfung der Identität des Karteninhabers bzw. der auf dem Foto abgebildeten Person nicht eingehalten wurden.

Prof. Dr. Peter Haas von der Fachhochschule Dortmund zeigte seinen verschlüsselten Speicherstick mit 8 GB, auf dem er seine persönliche Patientenakte mit sich führt. Der Nachteil davon sei, dass kein Arzt diesen Stick in seinen Rechner stecken wolle. Auf einem Smartphone hingegen wären wären Paitentendaten ohne Verbindung mit einem weiteren Gerät visualisierbar. Er sieht in solchen Ansätzen bessere Chancen, Patientenautonomie zu erreichen, als mit den ursprünglich angedachten eHealth-Kiosks, die Versicherten in den Krankenkassenfilialen zur Verfügung stehen sollten. Generell wird konstatiert, dass die Patientenautonomie beim eHealth-Gesetzesentwurf bisher unter den Tisch fällt.

Christiane Möller vom deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband monierte, dass der Medikationsplan in seiner momentaten Papierform für sehbehinderte Menschen nicht zugänglich sei. Generell sollen die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte barrierefrei werden.

Dr. Ilona Köster-Steinebach von der Verbraucherzentrale Bundesverband stellte dar, dass die Governance-Struktur in der Gematik keine Patientenvertreter vorsieht. Es stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass hier über die Patienten befunden wird und ihr Geld ausgegeben wird, ohne sie in Entscheidungen einzubeziehen.

Professor Haas, der sich als vielgefragter Sachverständiger erwies, diskutierte außerdem die Bedeutung interoperabler Standard für die Öffnung der Telematik über SGB-Anwendungen hinaus. Er betonte die Chancen für „gute“ weitere Anwendungen, vernachlässigte dabei aber die Risiken, die in der Form der Interoperabilität liegen, die der eHealth-Gesetz-Entwurf vorsieht. Dort soll nämlich jede Anwendung diskriminierungsfrei in die Telematikinfrastruktur gelassen werden, sofern sie die anderen Anwendungen nicht stört. Wollen wir wirklich, dass jeder noch so windige Verwerter unserer medizinischen Daten lediglich aufgrund der Einhaltung technischer Kriterien in das aus Versichertenbeiträgen finanzierte Telematiknetz gelassen wird?

Alexander Beyer von der Gematik teilte mit, dass zum 30. Juni 2016 die Telematikinfrastruktur nicht hinreichend erprobt sein wird, um ihre Sicherheit und Funktionsweise gewährleisten zu können. Ebenso wird es die Gematik nicht schaffen, bis dann diskriminierungsfreie Zulassungsverfahren zu etablieren. Wir möchten daran erinnern, dass die Gematik Anfang 2015 noch vollmundig verkündete, dass sie im noch im August dieses Jahres (2015) in Betrieb gehen könne. Wir mögen daher nicht so recht daran glauben, dass sie es nächstes Jahr schaffen werden. Die Gematik schiebt den schwarzen Peter für die Verzögerungen zwar der Industrie zu, plausibler ist jedoch, dass es sowohl am Anspruch des Projekts, als auch an der Herangehensweise (die Gematik macht die Vorgaben, die  die Industrie dann umzusetzen hat) liegt. Wenn man der Sache eine positive Seite abgewinnen will, dann wohl am ehesten die, dass eine Realisierung des Projekts auf diese Weise unwahrscheinlich ist.

Dr. Günther E. Buchholz von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung lehnte insbesondere mit Blick auf die absehbaren Verzögerungen die im eHealth-Gesetzesentwurf formulierten Sanktionsmaßnahmen als unverhältnismäßig ab. Wir meinen, wenn etwas so wenig Akzeptanz findet, dass man es nur mit heftigen Sanktionsmaßnahmen gegen den Willen der Patienten, Ärzte und Zahnärzte durchdrücken kann, dann ist es vielleicht einfach keine gute Idee. Herr Buchholz befürchtet gar, dass „die Tests durch Aufweichung der Ansprüche zur Farce geraten“ könnten. Wenn man sich den Ton des eHealth-Gesetzes vor Augen führt, das versucht, mittels Sanktionen das Projekt zu beschleunigen, dann kann man diese Befürchtungen nachvollziehen.

Prof. Dr. Britta Böckmann von der Fachhochschule Dortmund redete schließlich einem Zugang zu den Patientendaten ohne Verwendung der eGK das Wort. Beispielsweise schlug sie den Zugang über einen Fingerabdruckscanner auf dem Smartphone vor. Dass Fingerabdrücke nicht zu Authentisierung geeignet sind, hat der Chaos Computer Club schon mehrfach hinlänglich nachgewiesen. Kurz gesagt benötigt man für die Authentisierung eine Geheimnis (z.B. ein Passwort), das nur dem Authentisierten bekannt ist. Und ein biometrisches Merkmal wie ein Fingerabdruck ist eben kein Geheimnis, sondern im Gegenteil sehr leicht durch Abfotografieren oder Spurensicherung an Gläsern etc. zu erlangen.

Fazit: Am ehesten kann man diese Anhörung als BYOL („Bring your own lobbyist“) charakterisieren…

Links:

http://dbtg.tv/cvid/6083342

http://ddrm.de/2015/01/22/gematik-alles-nach-plan-bei-der-elektronischen-gesundheit/