Diese Frage stellt Dr. Werner Baumgärtner, Arzt aus Stuttgart und Vorstandsvorsitzender von MEDI Verbund, einem Verband, der die politischen und wirtschaftlichen Interessen seiner (ärztlichen) Mitglieder vertritt. In einem Rundschreiben vom 21.03.2019 an die Mitglieder seines Verbands stellt er unter dem Stichwort „Sicherheit„ fest: „Der Konnektor ist eine Tür in unsere Praxis-Computersysteme. Er soll die Telematikinfrastruktur schützen, weil unsere Praxen gemäß BSI-Schutzprofil als unsicher angesehen werden. Die umgekehrte Richtung wird aber vernachlässigt. Ob der Konnektor unsere Praxen gegen Angriffe aus der Telematikinfrastruktur schützt, wird von unseren Experten in Frage gestellt. Wir finden dazu keine Anforderung in den technischen Zertifizierungsvorgaben. Da ist es auch nicht hilfreich, wenn gebetsmühlenhaft von Gematik und KBV betont wird, wie sicher das alles sei. Was mich erstaunt hat und sehr beunruhigt, ist, dass es offenbar bisher keinen Penetrationstest (White Hacking) in die Telematikinfrastruktur und heraus gab. Eigentlich ist das Mindeststandard bei so einem Projekt…“ Erhöhen die Gematik-Konnektoren die Unsicherheit für die Computersysteme in den Arztpraxen? weiterlesen
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Vorsitzender der Ärztevereinigung MEDI Verbund verweigert Anschluss an die Telematik-Infrastruktur und will Klage erheben gegen den Anschluss-Zwang
Der MEDI Verbund ist ein freier Verband, der die politischen und wirtschaftlichen Interessen seiner (ärztlichen) Mitglieder vertritt. In einem Schreiben vom 13.12.2018 teilt der Vorsitzende des MEDI Verbunds, Dr. Werner Baumgärtner aus Stuttgart, unter der Überschrift „Musterklagen TI-Konnektor und Telematikinfrastruktur“ u. a. mit:
„Aktuell haben wir 9 Praxen ermittelt, die für Musterklagen infrage kommen. Vertreten werden wir von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Halbe in Köln. Bei den Klagen geht es um die unvollständige Kostenerstattung durch die KV, die Nichtbezahlung der Praxisarbeit bezüglich der Probleme nach der Installation des TI-Konnektors (z.B. Abstürze des Praxisverwaltungssystems usw.) und die unzureichend bezahlten Folgekosten… Ich werde wegen der vielen offenen Fragen zur Haftung und Sicherheit nicht installieren und klagen! … dass ich persönlich in meiner Praxis nicht installieren werde, den Honorarabzug in Kauf nehme und dann auch zu diesem Sachverhalt eine Musterklage führen werde. Das wird aber erst in der zweiten Jahreshälfte 2019 möglich sein, wenn der Honorarabzug durch die KV erfolgt ist.“