In einem Interview des Deutschlandfunks erklärte Linnemann u. a.: „Es reicht nicht aus, Register anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten.“ (Interview – ab 4:20 Min.) Er forderte ferner „einen Austausch der Behörden untereinander, der Sicherheitsbehörden auch mit der Psychiatrie und Psychotherapeuten.“
Noch ein Register?
- Ein psychisch kranker Mensch ist einer, bei dem eine psychische Erkrankung durch Fachärzte festgestellt wurde.
- Ein Täter ist jemand, der eine Straftat (§ 25 StGB) begangen hat.