Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 23.02.2023 (Aktenzeichen: 13 K 278/21) ein Schmerzensgeld nach Art. 82 Abs.1 DSGVO zugesprochen, weil das Bundesverwaltungsamt durch ein Versehen neun Rechnungen und Liquidationen verschiedener Fachärzte aus dem Jahr 2019 unter Auflistung der einzelnen Leistungen und zum Teil unter der Benennung von Diagnosen sowie vier Rezepte für Medikamente an einen unbeteiligten Dritten. Im Gegenzug wurde dem Kläger mit einem Bescheid Belege zurückgesandt, die der Behörde von einer anderen Person eingereicht wurden. 1.000 € Schmerzensgeld wegen Fehlversand von Dokumenten mit Gesundheitsdaten weiterlesen