Statt bewusster und informierter Einwilligung: Opt-out auch bei der Organspende?

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen (CDU/Grüne) und Baden-Württemberg (Grüne/CDU) haben am 10.11.2023 eine Entschließung unter dem Titel „Einführung einer Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme im Transplantationsgesetz (TPG) in den Bundesrat eingebracht.

Ziel der Entschließung ist es, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, angesichts der niedrigen und rückläufigen Organspendezahlen… einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der vorsieht, dass die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz (TPG) aufgenommen wird.“

Sollte die in der Entschießung geforderte Gesetzesänderung Realität werden, würde nicht nur im Bezug auf Gesundheits-, Behandlungs- und genetische Daten – so geplant im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) und im das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz  – GDNG) – sondern auch bei der Organspende die Freiwilligkeit durch eine opt-out-Regelung verdrängt.

Beides tiefgehende, in das in Art. 2 Grundgesetz postulierte Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, im Sachen Organspende auch in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingreifende Entscheidungen, die nicht widerspruchsfrei bleiben dürfen und den Widerstand der Betroffenen erfordern.


Update 24.11.2023

Am 24.11.2023 hat der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder dem Antrag im Grundsatz zugestimmt und an die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

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