Spahn und die elektronische Gesundheitskarte – ein Verwirrspiel und seine Auflösung: (Fast) nichts Neues unter der Sonne!

Spahn bezweifelt Nutzen von elektronischer Gesundheitskarte war Anfang Mai ein Beitrag im Spiegel überschrieben. Andere Medien berichteten ähnlich. Nach Spekulationen unterschiedlichster Art hat ein Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium nun  für eine gewisse Klarheit gesorgt, wohin die Reise mit der eGk nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums gehen soll.

Der für Digitalisierung und Innovation zuständige Abteilungsleiter Dr. Gottfried Ludewig hat am 14.05.2018 in einem Schreiben an die Verbände der ÄrztInnen, ApothekerInnen, Krankenkassen etc. Klartext gesprochen:

  • „Das BMG hält am Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) fest. Dies umfasst die flächendeckende Installation der Konnektoren im ambulanten Bereich wie auch die Planungen zum Anschluss des stationären Bereichs und der Apotheken einschließlich der erforderlichen E-Health-Kartenterminals für die Leistungserbringer.“
  • „Weiterhin plant das BMG für die Zukunft auch den Anschluss des Pflegebereichs.“

Mit diesen Kernaussagen wird die langjährige Ausrichtung des Telematik-Projekts eGk kritiklos bestätigt. Und mit der Einbeziehung des Pflegebereichs, einer langjährigen Forderung der einschlägigen Lobby-Organisationen und der CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Katja Leikert soll der Zugriff auf Patienten- und Behandlungsdaten noch für weitere Personengruppen geöffnet werden.

  • Beabsichtigt ist lt. dem Schreiben auch, „den Zugang zur TI für die Versicherten zu erleichtern… Ziel ist es… dass die Versicherten (auf eigenen Wunsch) auch weitere Zugänge, also alternative (z.B. mobile) Authentifizierungsverfahren nutzen können… „.
  • Der Verfasser der Stellungnahme erklärt, „dass die Sicherstellung von Interoperabilität, Sicherheit, Schnittstellenoffenheit und das Setzen von Standards elementar sind“.
  • Abschließend wird mitgeteilt, „die digitalen Gesundheitsangebote stärker als bisher von den Bedürfnissen der Versicherten her zu denken“. Die Begriffe Datenschutz  oder Schutz der Behandlungs- und Gesundheitsdaten werden in der Stellungnahe aber tunlichst vermieden.

Das Schreiben von Dr. Gottfried Ludewig ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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