Am 08.05.2019 stellte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi), Claudia Dörr-Voß, die neuesten Daten der
Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung (GGR) für 2018 vor.
In einer Pressemitteilung des BMWi wird Frau Dörr-Voß u. a. mit der Aussage zitiert: „Die Gesundheitswirtschaft ist Wachstumstreiber und Jobmotor.
Sie erwirtschaftete im Jahr 2018 fast 370 Milliarden Euro. Das sind rund zwölf Prozent der deutschen Bruttowertschöpfung… In den kommenden Jahren kommt es nun vor allem darauf an, dass die Unternehmen die Chancen der Digitalisierung in diesem Bereich nutzen. Diesen Prozess unterstützt das BMWi mit seinen Förderprogrammen…“
Die gesetzlich und privat Versicherten Menschen, die mit ihren Beiträgen, ggf. aber auch mit weiteren Einkommensbestandteilen, die Grundlagen für Umsätze und Profite der „Gesundheitswirtschaft“ legen, kommen in dieser Aussage nicht vor.
Aber Gesundheit bzw. Erkrankungen und ihre Behandlung dürfen nicht allein unter dem neoliberalen Blickwinkel der „deutschen Bruttowertschöpfung“ betrachtet werden.
Gesundheit ist ein Menschenrecht!
- Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben vor 70 Jahren als Maxime allen staatlichen Handelns festgelegt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art.1. Abs. 1 GG)
- Und Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 legt fest: „Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“
Wer dies ausblendet und beim Blick auf das Gesundheitswesen nur betriebswirtschaftlich argumentiert und damit die Patient*innen und die Beschäftigten in den Arztpraxen, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens aus dem Auge verliert, hat den Sozialstaat und seine Verpflichtungen gegenüber den Menschen in Deutschland vergessen.